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#305 Handynutzung am Arbeitsplatz

Handys verringern die Arbeitsleistung

Eine Studie einer > schweizerischen Tageszeitung (externer Link) besagt, dass wir rund alle 18 Minuten oder ca. 88 mal am Tag auf unser Handy schauen. Dies passiert demnach natürlich auch während der Arbeitszeit. Dies kann die Arbeitsleistung stark beeinflussen und natürlich macht es auch keinen besonders guten Eindruck bei den Gästen, wenn das Personal vor deren Augen mit dem Handy spielt, während man vielleicht darauf wartet, ein weiteres Getränk bestellen zu können.

Eine > Feldstudie der Uni Lüneburg (externer Link) geht sogar noch einen Schritt weiter. Sie fand heraus, dass: „„Mehr als 90 Prozent der Befragten gaben dabei an, dass die Handynutzung von der Arbeit ablenken könne“. Daraus kann man leicht ableiten, dass ein Verbot zur Handynutzung während der Arbeitszeit zu einer besseren Arbeitsleistung führt. Wie geht man nun am besten dabei vor und was muss man alles beachten, wenn man ein solches Verbot im Betrieb einführen möchte?

Rechtliche Aspekte

Laut Gesetz hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht und kann demnach auch ein Handyverbot aussprechen. Laut geltender Rechtsprechnung muss es jedoch möglich sein, den Mitarbeiter in Notfällen entweder über sein Handy oder über das Firmentelefon zu erreichen.

Man kann übrigens auch ein Handyverbot nur für bestimmte Abteilungen erlassen – also z.B. dem Service, da es vor dem Gast einfach schlecht aussieht. Man muss dann aber eine sehr gute Begründung abgeben, damit sich diese Mitarbeiter dann nicht ungerecht behandelt fühlen und dagegen vorgehen.

Pausen zählen als Freizeit. Hier kann man als Arbeitgeber nichts machen und muss die Nutzung des Handys erlauben.

Haben Sie einen Betriebsrat? Wenn ja, dann muss dieser einem allgemeinen Handyverbot zustimmen, ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihre Anweisungen ungültig sind. Laut mancher Rechtsprechung ist die Zustimmung des Betriebsrates nicht notwendig. Besser ist es jedoch, diese mit an Bord zu haben.

Eine bisherige Duldung der Handynutzung hat keinen Einfluss auf das Ausprechen eines allgemeinen Handyverbotes.

Wie setzt man ein Handyverbot durch?

Um ein allgemeines Handyverbot durchzusetzen, sollten Sie eine Betriebsvereinbarung aufsetzen, die jeder Mitarbeiter unterschreiben muss. Die Motive können dabei vollkommen unterschiedlich sein und es kann nichts schaden, diese in der Vereinbarung mit aufzunehmen. Gründe könnten sein:

> unprofessionelles Auftreten vor dem Gast
> unkonzentriertes Arbeiten
> erhöhtes Unfallrisiko
> Gefahr der Betriebsspionage
> unerwünschte Bilder auf den Sozialen Medien

Sie können die Betriebsvereinbarung aber auch ans schwarze Brett hängen oder mit den Lohnabrechnungen ausgeben. Um sicher zu gehen, ist eine Unterschrift des Mitarbeiters unter der Vereinbarung jedoch am verlässlichsten.

Wir haben Ihnen eine > Betriebsvereinbarung zum Verbot der Handynutzung am Arbeitsplatz [20 KB] vorbereitet. Sie brauchen diese nur herunterzuladen und auf Ihren Betrieb anzupassen.

Alle Angaben ohne Gewähr!