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(297) Foodtruck eröffnen: Mieten, Kaufen, Genehmigungen

Foodtruck eröffnen Genehmigung Tipps Foodtruck auf der Strasse

In Amerika und vielen anderen Ländern gibt es sie schon viele Jahre – die Foodtrucks. Bei uns ist es immer noch eher etwas Ungewöhnliches – auch wenn sich der Trend unaufhaltsam immer weiter entwickelt. Manche haben jedoch jetzt bereits Kultstatus erreicht. Wenn auch Sie darüber nachdenken, ein Foodtruck-Business zu eröffnen, erhalten Sie hier viele nützliche Informationen.

Mit einem Restaurant oder einer Bar ist man an einen festen Standort gebunden. Mit einem Foodtruck hingegen kann man dort Geschäft machen, wo die Gäste und Kunden sind. Mittags vor einem geschäftigen Büroviertel, abends vor einer großen Disco, am Wochenende auf einem der vielen Märkte, morgens vor einem Messegelände usw. Die Möglichkeiten sind unerschöpflich.

Aber Achtung: Die gewerbliche Nutzung öffentlichen Raums ist zunächst einmal in Deutschland nicht gestattet. Man muss sich entweder um eine entsprechende Genehmigung kümmern oder aber – und das wäre meine Empfehlung – einfach auf private Gelände ausweichen. Anstelle also seinen Foodtruck direkt auf einer öffentlichen Straße zu platzieren, mietet man sich einfach einen Stellplatz im Hof des benachbarten Grundstücks oder nutzt Parkflächen von Einkaufszentren etc. – aber dazu später mehr.

Was kann man in einem Foodtruck anbieten?

Nun stellt sich natürlich auch die Frage, was man anbieten möchte. Man kann bei der Beantwortung dieser Frage auf unterschiedliche Weise vorgehen:

  • Welche Speisen sind gerade besonders angesagt?
  • Gibt es ein ganz besonderes Familienrezept?
  • Welche Speisen sind in der Region besonders beliebt?
  • Welche anderen Foodtrucks gibt es bereits in der Region und was bieten diese an?
  • Welche Speisen eignen sich für einen/meinen Foodtruck? (Thema Größe, Küchenausstattung, externe Lagermöglichkeiten)

Wenn Sie eine Speise (oder eine artverwandte Gruppe von Speisen wie z. B. verschiedene Burger oder Salate) gefunden haben, die Sie anbieten möchten, perfektionieren Sie die Rezeptur, den Geschmack und den Herstellungsprozess. Auf einem Foodtruck ist wenig Platz und man muss alles so effizient wie möglich gestalten. Je aufwendiger ein Rezept ist, desto schwieriger wird es. Man muss mit dem begrenzten Platz, begrenzter Kühlung und Lagerkapazitäten bestmöglich haushalten.

Hinzu kommt, dass die Gäste draußen am Truck auf ihr Essen warten. Dauert es zu lange, verlieren Sie die Lust bei Ihnen zu essen, da die Schlangen einfach zu lang werden. Das Schlagwort ist also: Optimieren, Optimieren, Optimieren.

Foodtruck mieten oder kaufen?

Ein neuer Foodtruck kann schnell zwischen 25.000 und 100.000 € kosten. Natürlich geht es auch preiswerter, wenn man einen gebrauchten Truck kauft oder sich vielleicht zunächst mal einen mietet. Verschiedene Anbieter helfen hier weiter. Mit einem gemieteten Foodtruck kann man erst einmal sein Konzept testen. Sind die angebotenen Speisen das, was die Gäste wirklich wollen? Ist das Geschäft an sich das Richtige für mich? Gibt es genügend Plätze, an denen ich stehen kann/darf? Ist allgemeiner Bedarf für einen Foodtruck in meiner Gegend da?

Die Empfehlung wäre also, sich zunächst einmal einen Foodtruck zu mieten. Die Investitionen halten sich in Grenzen und man kann weiter optimieren. Zudem erkennt man, welche Größe an Truck man eigentlich benötigt und wie die Küche genau ausgestattet sein muss. Hierbei gibt es nämlich sehr vieles zu bedenken. Man braucht etwa eine Menge an heißem Wasser, einen Abwassertank, Kühlung, getrennte Lagereinheiten für Lebensmittel/Reinigungsmittel/Kleidung etc. Man benötigt ggf. einen Stromgenerator, ggf. Gasanschlüsse und vieles mehr.

Übrigens: Manche Gemeinden verlangen, dass man mit einer gewerblichen Küche einen Vertrag hat (oder selbst eine besitzt), damit die Vorbereitung und Zwischenlagerung der Speisen gewährleistet ist.

Standorte und bürokratische Hürden

Wie bereits eingangs erwähnt ist es in Deutschland grundsätzlich verboten, den öffentlichen Raum gewerblich zu nutzen. In manchen Fällen machen die Behörden keinerlei Ausnahmen, in anderen Gemeinden kann man sich entsprechende Genehmigungen (kostenpflichtig) holen. Daraus ergibt sich die einzig logische Konsequenz: Man weicht auf private Flächen aus. Dies können private Parkplätze sein, große Parkflächen von Einkaufszentren, freie Grundstücke jeder Art (auch solche, die zum Verkauf stehen und für einen Zeitraum noch nutzbar sind), Freiflächen vor Diskotheken oder ein gepflasterter Vorgarten. Auch Fläche von öffentlichen Trägern wie Nahverkehrsgesellschaften, Bundesbahn oder Stadtwerken kommen infrage, wenn Sie dort die entsprechende Genehmigung erfragen und ggf. Miete zahlen.

Natürlich sollte man den Standort gut auswählen, in Bezug auf das mögliche Marktpotenzial. Außerdem sollte man sich überlegen, ob man wirklich jeden Tag an derselben Stelle stehen will oder aber z. B. rotiert und je Wochentag an einer anderen Stelle seine Lager bezieht und so den möglichen Gästekreis erweitert. Man kann zudem sogar im Laufe eines Tages mehrfach umziehen. Morgens vor einer Messehalle (wenn alle Besucher und Aussteller anreisen), mittags vor einem großen Bürohaus, nachmittags in einer touristischen Gegend und abends/nachts vor einer Disco.

Anforderungen an den Standort beim Betrieb eines Foodtrucks

Standorte für den Lebensmittelverkauf müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um hygienische und gesundheitliche Standards zu gewährleisten:

  1. Befestigtes und staubarmes Gelände: Der Untergrund sollte betoniert, asphaltiert, fest begrünt oder gepflastert sein, um Staubbelastung zu minimieren.
  2. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Optimal ist der Anschluss an das öffentliche Wassernetz. Ist dies nicht möglich, muss ausreichend Trinkwasser mitgeführt und Abwasser in geschlossenen Behältern gesammelt werden. Materialien für die Wasserversorgung sollten lichtundurchlässig und für den Lebensmittelkontakt geeignet sein.
  3. Trinkwassernachweis: Gemäß Trinkwasserverordnung muss ein Nachweis über die Trinkwasserqualität des verwendeten Wassers vorgelegt werden.
  4. Sanitäreinrichtungen: In der Nähe der Verkaufsstände müssen während der Betriebszeit zugängliche Sanitäranlagen mit fließendem warmen und kalten Wasser sowie Hygieneartikeln wie Flüssigseife und Einweghandtüchern vorhanden sein.
  5. Abfallmanagement: Für eine hygienische Abfallentsorgung sind abgedeckte Abfallbehälter erforderlich, die regelmäßig geleert und gereinigt werden müssen.

Ergänzende Überlegungen zum Standort für einen Foodtruck:

  1. Stromversorgung: Eine zuverlässige und sichere Stromversorgung für den Betrieb von Küchengeräten und Beleuchtung ist notwendig.
  2. Zugang und Sicherheit: Der Standort sollte gut zugänglich sein und gleichzeitig die Sicherheit von Personal und Kunden gewährleisten.
  3. Lärmschutz: Der Standort sollte so gewählt werden, dass Lärmemissionen minimiert werden, besonders in Wohngebieten.
  4. Luftqualität: Der Standort sollte eine gute Luftqualität aufweisen, um Lebensmittel vor Verunreinigungen zu schützen.
  5. Wetter- und Umweltschutz: Der Standort sollte vor extremen Wetterbedingungen geschützt sein und Maßnahmen zum Umweltschutz berücksichtigen.

Achtung: Eventuell baugenehmigungspflichtig!

Bei Verkaufsaktivitäten, die länger als drei Monate andauern oder regelmäßig stattfinden (etwa wöchentlich), ist gemäß § 58 der Landesbauordnung eine Baugenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung ist standortbezogen, daher sind bei wechselnden Standorten mehrere Genehmigungen notwendig. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Baugenehmigung liegt bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt.

Mann verkauft in einem Foodtruck Kaffee und Limonade

Einen Foodtruck betreiben: Diese Papiere bzw. Genehmigungen brauchen Sie

  • Reisegewerbekarte
  • ggf. Sondernutzungserlaubnis (beim Aufstellen im öffentlichen Raum)
  • ggf. Gaststättenerlaubnis (bei Alkoholausschank oder Sitzplätzen)
  • Bescheinigung zur Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Nachweise der Durchführung des HACCP Konzeptes
  • Gewerbeschein
  • Umsatzsteuerheft
  • Schriftliche Genehmigung des Grundstückeigentümers, wo Sie den Foodtruck aufstellen möchten
  • ggf. Meldungen zur Sozialversicherung für Ihre Mitarbeiter

Reisegewerbekarte

Die Anmeldung eines Gewerbes ist oft einfach und günstig und für den Betrieb eines Imbisswagens kann zudem eine „Reisegewerbekarte“ erforderlich sein. Diese Karte, die 150 bis 500 € kostet, ist für Tätigkeiten außerhalb fester Geschäftsräume notwendig. Kriterien für ein Reisegewerbe umfassen Mobilität des Imbisswagens, Vertrieb nicht alltäglicher Waren und keine festen Einrichtungen. In der Regel wird bei Foodtrucks ein Reisegewerbe angemeldet, außer bei Teilnahme an gewerberechtlich festgesetzten Veranstaltungen.

Die Reisegewerbekarte ist bundesweit gültig, personenbezogen und man muss sie bei Kontrollen vorzeigen. Angestellte benötigen keine eigene Karte, jedoch eine beglaubigte Kopie bei Kundenkontakt. Die Tätigkeit ist nur während der Ladenöffnungszeiten erlaubt, und der Name des Gewerbetreibenden muss sichtbar an der Verkaufseinrichtung angebracht sein.

Sie erhalten die Reisegewerbekarte beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Für die Beantragung benötigen Sie: Ausgefülltes Antragsformular, Belege der Meldebehörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belege zum Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse, Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und ggf. ein aktuelles Lichtbild.

Sondernutzungserlaubnis (§ 16 Straßengesetz)

Zum Verkauf von Waren auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist eine Sondernutzungserlaubnis (§ 16 Straßengesetz), auch bekannt als „Standschein“, erforderlich. Diese wird von der zuständigen Straßenbaubehörde erteilt und setzt voraus, dass keine Verkehrs- oder Sicherheitsgefährdung entsteht. Für Verkauf in Ortschaften ist die jeweilige Gemeinde zuständig, die auch für die Straßenbaulast verantwortlich ist. Eine Erlaubnis für Verkauf außerhalb geschlossener Ortschaften wird normalerweise nicht erteilt, kann aber in speziellen Fällen beantragt werden. Städte und Gemeinden verfahren meist restriktiv bei der Erteilung solcher Erlaubnisse. Unberechtigtes Aufnehmen der Sondernutzung kann Bußgelder nach sich ziehen.

Gaststättenerlaubnis

Ein Verkaufswagen kann unter Umständen als Gaststätte betrachtet werden und fällt dann unter das Gaststättenrecht. Allerdings wird ein Foodtruck normalerweise nicht als Gaststätte klassifiziert, es sei denn, er bietet Verzehr vor Ort an, was durch Vorhandensein von Bestuhlung angezeigt werden kann. Ein reiner Verkauf zum Mitnehmen unterliegt nicht dem Gaststättenrecht.

Wenn der Verkaufswagen als Gaststätte eingestuft wird und alkoholische Getränke verkauft, ist eine Lizenz gemäß § 2 des Gaststättengesetzes notwendig. Für den Verkauf ohne Alkohol ist keine Lizenz erforderlich. Bei Speiseverkauf ist eine zusätzliche Genehmigung der Lebensmittelüberwachung nötig, die von der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt erteilt wird. Für kurzfristige Verkäufe bei speziellen Anlässen kann eine temporäre Genehmigung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes ausreichend sein.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten: Umsatzsteuerheft

Mobile Gewerbetreibende in Deutschland müssen nach § 22 UStG ein Umsatzsteuerheft führen und darin ihre Umsätze und Leistungen verzeichnen. Kleinunternehmen, wenngleich sie von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen auch täglich ihre Bruttoeinnahmen eintragen und das Heft zehn Jahre lang aufbewahren.

Gewerbetreibende mit festem Standort, Zeitungsverkäufer oder solche mit einer inländischen Niederlassung, die ordnungsgemäß aufzeichnen, müssen kein Umsatzsteuerheft führen. Eine Befreiung kann beim Finanzamt beantragt werden.

Im Umsatzsteuerheft sind tägliche Einnahmen, Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und steuerfreie Lieferungen einzutragen. Fehlerhafte Einträge sollten durchgestrichen, aber lesbar bleiben. Das Heft ist dem Finanzamt zur Prüfung vorzulegen, wobei Existenzgründer in den ersten zwei Jahren monatlich berichten müssen. Zusätzlich ist eine Kostenaufstellung für Nicht-Wareneinkäufe zu führen und jährlich einzureichen. Das Umsatzsteuerheft muss konstant mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Woran sollte man sonst noch denken?

Zusätzlich zu den bereits genannten Punkten sollten beim Betrieb eines Foodtrucks folgende Aspekte beachtet werden:

  1. Standortwahl für Nicht-Betriebszeiten: Überlegen Sie, wo der Foodtruck geparkt wird, wenn er nicht in Betrieb ist. Ist der Standort sicher und erlaubt?
  2. Reinigung und Wartung: Planen Sie regelmäßige Reinigungs- und Wartungsarbeiten ein, um Hygiene und Betriebssicherheit zu gewährleisten.
  3. Lagermöglichkeiten: Benötigen Sie zusätzlichen Lagerplatz für Lebensmittel und Betriebsmittel wie Servietten und Geschirr?
  4. Versicherungen: Informieren Sie sich über notwendige Versicherungen, um Ihren Foodtruck und Ihr Geschäft zu schützen.
  5. Mitarbeiterverwaltung: Überlegen Sie, ob und wie Sie Personal einstellen und managen wollen, inklusive Schichtpläne und Lohnabrechnungen.
  6. Marketing und Werbung: Entwickeln Sie Strategien für Marketing und Werbung, um Kunden anzuziehen und Ihr Geschäft bekannt zu machen.
  7. Kundenservice und Feedback: Planen Sie, wie Sie Kundenfeedback einholen und darauf reagieren können, um den Service zu verbessern.
  8. Speisekarten-Management: Überlegen Sie, wie Sie Ihre Speisekarte saisonal anpassen oder Specials anbieten können, um Kundeninteresse zu wecken.
  9. Bezahlmethoden: Entscheiden Sie, welche Zahlungsmethoden Sie anbieten (Bargeld, Kartenzahlung, mobile Zahlungsoptionen).
  10. Umweltfreundlichkeit: Berücksichtigen Sie umweltfreundliche Praktiken, wie die Verwendung von biologisch abbaubaren Verpackungen und die Minimierung von Lebensmittelabfällen.

FAQ

Kann ich meinen Foodtruck auch für Catering-Events nutzen?

Ja, Foodtrucks können für private Veranstaltungen oder Catering-Events genutzt werden, jedoch sollten die jeweiligen Vorschriften und Genehmigungen beachtet werden.

Wie oft muss ich meinen Foodtruck zur technischen Überprüfung bringen?

Die Häufigkeit der technischen Überprüfungen hängt von den lokalen Vorschriften ab. Es ist wichtig, regelmäßige Wartungen durchzuführen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Wie kann ich feststellen, ob ein Standort profitabel ist?

Eine Marktanalyse und das Testen verschiedener Standorte können Aufschluss über die Profitabilität geben. Beobachten Sie die Kundenzahlen und Verkaufszahlen an unterschiedlichen Standorten.

Darf ich die Speisen und Getränke für meinen Foodtruck selbst zubereiten?

Ja, aber Sie müssen die Hygienevorschriften beachten und eventuell erforderliche Zulassungen oder Genehmigungen besitzen.

Wie gehe ich mit saisonalen Schwankungen im Geschäft um?

Planen Sie saisonale Angebote und passen Sie Ihre Betriebszeiten an die Nachfrage an. Nutzen Sie auch saisonale Events und Feiertage für spezielle Aktionen.

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