Darf der Chef die E-Mails seiner Mitarbeiter lesen? Diese Frage kommt immer wieder mal auf. In einem kleinen Betrieb teilen sich womöglich mehrere Leute einen PC-Arbeitsplatz und da kann man auch schon einmal über die privaten E-Mails eines anderes stolpern.
Man muss es seinen Mitarbeitern noch nicht einmal ausdrücklich erlauben, auch private E-Mails über den geschäftlichen Account zu versenden und zu empfangen. Es reicht, wenn man es einfach nur duldet (und eben nicht explizit untersagt).
Rechtlich gesehen wird man als Arbeitgeber dann sogar zu einem „Diensteanbieter“ im Sinne des Telekommunikationsgesetzes! Man muss sich dann dem Fernmeldegesetz unterwerfen, was bedeutet, dass das Lesen einer privaten E-Mail eines Mitarbeiters sogar strafrechtlich verfolgt werden kann.
Klare Regeln in Bezug auf E-Mails seiner Mitarbeitern schaffen
Um das Problem zu umgehen, sollten klare Regelungen getroffen werden. Dabei ergeben sich drei grundsätzliche Möglichkeiten:
1. Der Arbeitgeber spricht ein allgemeines Verbot der privaten Nutzung des betrieblichen Email-Accounts aus
Dies geht allerdings nur dann, wenn es bisher noch nicht zur „betrieblichen Übung“ gekommen ist, d.h. wenn es der Arbeitgeber über einen relevanten Zeitraum hinweg geduldet hat, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass es erlaubt ist. Somit ist ein nachträglich ausgesprochenes Verbot nicht möglich.
2. Treffen einer gemeinsamen Vereinbarung
Entweder über eine Betriebsvereinbarung oder einen individuellen Zusatz zum Arbeitsvertrag kann eine gegenseitige Vereinbarung über die Nutzung (oder eben das Verbot) von privaten E-Mails getroffen werden.
3. Technische Lösungen
Man könnte ebenso technische Lösungen finden, sodass z.B. private und geschäftliche E-Mails unterschiedlich gekennzeichnet oder in verschiedenen (entsprechend benannten) Ordnern abgelegt werden. So ist eine Vermischung unwahrscheinlich und das Lesen der E-Mails seiner Mitarbeiter nur noch willentlich/vorsätzlich (aber nicht mehr zufällig) möglich.
Interessante, weiterführende Links für Sie
> Mustervereinbarung für die Emailnutzung – bei datenschutzwiki
> Datenschutzrechtliche Grundsätze – bei bfdi.bund.de
> Internetnutzung am Arbeitsplatz – bei wikipedia
Juli 2015 – alle Angaben ohne Gewähr