#6 Ein Mitarbeiter geht - an was müssen Sie denken

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An was müssen Sie alles denken?

Immer genau dann, wenn man denkt man hat ein gutes Team zusammen, klopft es an der Tür und ein Mitarbeiter sagt einem, dass er gehen wird. Fluktuation ist normal. Die nachfolgende kleine Checkliste soll helfen, die Abwicklung des Weggangs zu vereinfachen – sei es, dass Sie froh sind oder eher traurig über den Weggang des Kollegen. Die zu bedenkenden Punkte kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen: Sicherheitsaspekte, Rechtliches, Rückgabe von Firmeneigentum, etc.

Es gibt auch eventuell emotionale Dinge im Team zu berücksichtigen…schließlich möchten Sie, dass der Weggang des Kollegen so reibungslos wie möglich von statten geht und das Team insgesamt kaum betroffen ist.

Im Laufe der Zeit legt man sich sicher ein dickeres Fell zu, jedoch ist ein gut geplanter Übergang einfach entspannter. Unterschätzen Sie zudem nicht die Kosten für die Ausbildung bw. Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Das Schaffen von Ersatz ist sehr teuer. Schauen Sie sich also die nachfolgende kleine Checkliste in Ruhe an und schätzen Sie für sich ab, welche Aspekte Sie in Ihre Abläufe integrieren möchten:

1. Immer daran denken: (Fast) niemand ist unersetzlich
Einige Mitarbeiter wird man vermissen, andere weniger. Aber je mehr Vorlagen Sie erstellen, Arbeitsanweisungen Sie schreiben, Handbücher Sie erstellen, Abläufe Sie optimieren, desto sichererer fühlen Sie sich, dass die Firma auch mit anderen Gesichtern gut weiterlaufen wird.

2. Freistellen oder nicht?
Von einem Mitarbeiter, der gekündigt hat bzw. dem Sie gekündigt haben, können Sie schwerlich erwarten, dass er den gleichen Grad an Begeisterung und Loyalität aufbringt wie vorher. Überlegen Sie sich daher gut, ob Sie den Kollegen nicht sofort freistellen. Auch wenn Sie für kurzfristige Aushilfen sorgen müssen und diese natürlich Geld kosten, ist das im Zweifel bedeutend billiger und angenehmer, als schlechte-Laune-verbreitende-gehende-Mitarbeiter zu ertragen. Im schlimmsten Fall wirkt sich deren schlechte Laune unmittelbar auf die Kollegen oder die Gäste aus. Das wäre sicher teurer. Machen Sie eine saubere Vereinbarung (unter Anrechnung von Urlaub und Guttagen) und oftmals ist das die bessere Wahl.

3. Schützen Sie Ihr Eigentum
Stellen Sie sicher, dass Sie Arbeitskleidung, Hilfsmittel, Handy, Kellnerbörse oder auch Wechselgeld zurückerhalten. Sie sollten bereits bei der Ausgabe dieser Sachen festhalten, was bei Verlust oder Bruch passiert. Lassen Sie sich also die Ausgabe und die Konditionen quittieren. Schützen Sie außerdem Ihre Computer. Ändern Sie ggf. Passörter und/oder Zugangsdaten.

4. Verhalten Sie sich korrekt
Auch wenn der Mitarbeiter vielleicht nicht mehr 100% leistet oder sich unkorrekt verhält – tun Sie das nicht. Seien Sie professionell. Wickeln Sie alles ordentlich und rechtlich einwandfrei ab. Schicken Sie dem Mitarbeiter seine Unterlagen kurzfristig nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu und zahlen auch den letzten Lohn pünktlich. Schreiben Sie ein passendes, korrektes und faires Arbeitszeugnis.

5. Prüfen Sie die Abschlusszahlung genau
Neben der Lohnzahlung kann es beim Austritt zu weiteren Zahlungen kommen. Prüfen Sie alles genau und rechnen Sie zweimal nach. Ist noch Urlaubsgeld oder eine Abfindung zu zahlen, Guttage oder Überstunden auszugleichen? Müssen Sie Daueraufträge an Dritte (Versicherungen, vermögenswirksame Leistungen, etc.) stoppen?

6. Abschlussgespräch
Wenn der gesamte Vorgang der Kündigung im normalen Rahmen abgelaufen ist (also kein Problemfall), sollten Sie in jedem Fall ein Abschlussgespräch führen. Nutzen Sie die Gelegenheit von einem Eingeweihten (der Ihnen aber nun nicht mehr verpflichtet ist) Gutes und Schlechtes über Ihren Betrieb zu erfahren. Wo klemmt es besonders? Was macht Spaß? Was kann man besser machen? Sie werden unbezahlbare Informationen erhalten.

7. Machen Sie Vorgaben für Besuche und Wiedereinstellung
Was sehen Ihre Hausregeln für Besuche vor? Darf ein Mitarbeiter seine alten Kollegen bei Ihnen im Betrieb besuchen kommen oder eher nicht? Vermutlich muss man aber leider davon ausgehen, dass entlassene Mitarbeiter eher stören werden und schlechte Stimmung verbreiten. Schreiben Sie Ihre Anweisungen dazu zum Beispiel in der Mitarbeiterbroschüre nieder.

Ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte Ihnen im Zweifel immer zur Seite stehen. Bitte beachten Sie auch die Kündigungs-Checkliste im Bereich Personalbüro.

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