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Steuertipps für Gastrogründer

Steuertipps für Gastrogründer

Für viele Menschen ist die Selbstständigkeit ein großer Traum ihrer Karriere. Das ist kaum verwunderlich, da damit einige Vorzüge einhergehen, darunter eine individuelle Einteilung der Arbeitszeit, keine Vorgesetzten, die einem sagen, was man zu tun hat und im besten Fall sogar noch deutlich mehr Geld. Doch einfacher gesagt als getan! Die Selbstständigkeit erfordert ein hohes Maß an Arbeit und Wissen. Wenn man nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um Experten zu engagieren, muss man sich einiges an Fachwissen in den unterschiedlichsten Bereichen aneignen. Kaum ein Bereich ist dabei so wichtig wie der richtige Umgang mit Steuern und genau aus diesem Grund, sollten wir uns einige Steuertipps für Gastrogründer anschauen.

Informieren Sie sich möglichst früh

Steuern sind ein wichtiges Thema und deswegen sollten Sie die Thematik bereits im Businessplan ausführlich behandeln. Eine wichtige Frage ist dabei unumstritten die Geschäftsform. Die Regelungen für Kleinunternehmer sind schließlich andere als die, welche beispielsweise auf eine GmbH zutreffen. Machen Sie sich daher so früh wie möglich Gedanken darüber, denn bereits direkt nach der Gründung müssen steuerliche Fristen beachtet werden.

Zu Anfang ist eine Buchhaltung per Hand sinnvoll

Auf einen Steuerberater zu verzichten, ist nicht zu empfehlen, dennoch sollten Sie die Steuern zu Anfang gegebenenfalls per Hand erledigen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand – nicht jeder hat das nötige Startkapital, um direkt einen Steuerberater zu beauftragen. Zumindest einen Teil der Arbeit selber zu erledigen, ist daher unter Umständen eine Option. Wenn Sie dies machen, lernen Sie zudem einige wichtige steuerliche Aspekte des Unternehmertums. Das kann zu einem späteren Zeitpunkt eine große Hilfe sein.

Nehmen Sie die Führung des Kassenbuchs ernst

Informieren Sie sich über damit verbundene Regeln und befolgen Sie diese. Ein detailliertes Protokoll kann Ihnen einige zukünftige Sorgen ersparen. Nehmen Sie sich die Zeit, lieber jetzt, anstatt später darunter zu leiden. Bei der Preiskalkulation Ihres Angebots dürfen Sie die Umsatzsteuer nicht vernachlässigen. Auch diese wird monatlich abgeführt. Dies ist einer der häufigsten Fehler im Gastrobereich. Trinkgeld ist für die Angestellten Ihres Lokals steuerfrei. Sie als Inhaber sind aber von dieser Regelung ausgenommen.

Für mobile Restaurants gelten spezielle Regelungen

Für Restaurants wie mobile Imbisse mit Streetfood gelten andere steuerliche Regelungen. Am besten konsultieren Sie Kollegen im Gastrobereich, die ein entsprechendes Gewerbe betreiben. Diese können Ihnen wertvolle steuerliche Tipps geben, wenn Sie selber planen, ein mobiles Restaurant zu eröffnen.

Tipps ersetzen keine individuelle Beratung

Auch wenn derartige Tipps zur Existenzgründung eine große Hilfe sein können, ersetzen Sie leider keine individuelle Beratung beim Steuerberater. Haben Sie nach eigenen Recherchen also noch Fragen, ist es sinnvoll, einen Profi zu engagieren. Es ist keine Schande, sich Hilfe zu suchen und gerade in Krisenzeiten ist die Hilfsbereitschaft größer, als man denkt. Die Selbstständigkeit ist kein Zuckerschlecken, doch bekanntermaßen ist aller Anfang schwer. Lassen Sie sich also nicht verunsichern, sondern arbeiten Sie hart und behalten Sie Ihr Ziel im Auge. Wir wünschen Ihnen dabei alles Gute!

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