Nachfolgend finden Sie, alphabetisch sortiert, viele nützliche Informationen für Gründer in der Gastronomie.
Berufsgenossenschaft
Wenn Sie als Gründer in der Gastronomie Mitarbeiter beschäftigen, ist der für Sie gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherungsträger die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) > www.bgn.de
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Alle Personen, die Lebensmittel herstellen (Köche), behandeln oder in den Verkehr bringen (Servicepersonal) müssen eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nachweisen. Allerdings wird durch die europäische Harmonisierung eine Abschaffung dieser Regelung angestrebt oder in einigen Bundesländern bereits praktiziert. Bitte informieren Sie sich als frischer Gründer in der Gastronomie stets aktuell dazu bei der IHK. Welche weiteren Schulungen notwendig sind, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Betriebsnummer
Wenn Sie als Gründer in der Gastronomie Mitarbeiter beschäftigen wollen, müssen Sie sich bei den Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträgern anmelden. Hierzu brauchen Sie eine Betriebsnummer, die von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Sie können die Nummer online ganz unkompliziert beantragen. Übrigens: Sie benötigen auch für die Beschäftigung von Minijobbern diese Betriebsnummer! Achtung: In der Gastronomie sind Sie zu einer Sofortmeldung verpflichtet!
Bierliefervertrag
Im Rahmen eines Bierliefervertrages erhalten Sie auch als Gründer in der Gastronomie von einer Brauerei finanzielle Unterstützung. Im Gegenzug verpflichten Sie sich zur Abnahme einer bestimmten Menge Bier. Worauf Sie alles achten müssen, lesen Sie im Abschnitt Getränkeliefervertrag hier auf der Website.
Checklisten
Gehen Sie unbedingt die Checklisten auf der Existenzgründerseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie durch. Diese sind wirklich extrem hilfreich!
Finanzamt
Automatisch mit der Anmeldung eines Gewerbes geht eine Meldung darüber an das Finanzamt. Diese schicken Ihnen nach einiger Zeit einen Fragebogen zur Erfassung Ihrer Daten zu. Falls Sie eine schnelle Bearbeitung wünschen, gehen Sie zu Ihrem zuständigen Finanzamt und erledigen das gleich dort. Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu, die z.B. auf allen Ihren Rechnungen stehen muss.
Es kommt auch immer wieder vor, dass man Produkte und Waren aus dem Ausland bezieht oder Rechnungen an Kunden im Ausland schicken muss. Beantragen Sie daher gleich auch kostenlos Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer. Beim Bundeszentralamt für Steuern erhalten Sie weitere Informationen.
Franchising
Franchise kann ein guter Start für Gründer in die Gastronomie sein. Ein guter Systemgeber hat bereits viel Erfahrungen gesammelt, von denen Sie nun profitieren können. Bei Franchising geht es darum, dass Sie als selbstständiger Unternehmer den Vertrieb für ein Produkt übernehmen – seien es nun Burger, Bagels oder BubbleTea. Sie erhalten das Recht, den Markennamen zu verwenden und das Konzept zu übernehmen. Sie erhalten laufende betriebswirtschaftliche und fachliche Unterstützung.
Im Gegenzug zahlt man meist eine Einstiegsgebühr und einen laufenden Monatsbetrag, abhängig vom Umsatz. Nicht vergessen werden, dürfen natürlich die Investitionen, die dann auf Sie zukommen, für die Einrichtung des Ladenlokals etc. Das richtige Franchise-System zu wählen ist gar nicht so einfach. Bitte achten Sie auf jeden Fall auf Folgendes:
- Aussagekräftiges Informationsmaterial
- Rechtssicherer Franchisevertrag (am besten vom Deutschen Franchise Verband abgesegnet)
- Gebietsschutz
- Gutes Schulungsangebot für Sie und Ihre Mitarbeiter
- Umfangreiches und gut gemachtes Handbuch
- Kontinuierliche Betreuung
- Bietet das Konzept gute Wettbewerbsvorteile?
Weitere Infos zum Thema Franchising finden Sie im Bereich Management oder auch im Artikel Von den Großen lernen
Gebäudesicherheit in der Gastronomie
Florierende Gastronomiebetriebe lassen oftmals nicht erahnen, welche Bedingungen dafür im Hintergrund erfüllt sein müssen. Denn Gastronomiebetriebe unterliegen strengen Sicherheitsbestimmungen; diese dienen dem Schutz von Gästen und Angestellten und müssen auf ganzer Linie erfüllt sein, damit der Betrieb überhaupt seine Türen öffnen darf. Lesen Sie, um sich als Gründer in Gastronomie rundum abzusichern, den ganzen Artikel zum Thema Immer gut geschützt – Gebäudesicherheit in der Gastronomie.
Gema
Eine GEMA Anmeldung ist erforderlich, wenn Sie ein Radio oder TV verwenden bzw. Musik in Ihrem Restaurant, Café oder auch nur in der Küche spielen oder Live-Musik planen. Hier geht es direkt zu den Tarifen und Formularen der Gema.
Gewerbeanmeldung
Diese muss bei dem zuständigen Gewerbeamt gemacht werden und ist meist unproblematisch und kurzfristig zu machen. Ein Personalausweis und die Gebühren (25–50 €) reichen aus. Achtung: Wenn Sie Fördermittel beantragen möchten, kann es wichtig sein, dies VOR der Anmeldung eines Gewerbes zu tun!
GEZ
Radios, Fernseher und Computer müssen bei der GEZ angemeldet werden. Alle relevanten Details, Formulare und Tarife finden Sie auf den Unternehmensseiten der GEZ.
IHK-Mitgliedschaft
Als Gewerbetreibender und damit auch als Gründer in der Gastronomie sind Sie bei der jeweiligen IHK des Ortes Pflichtmitglied – je nachdem, wo Sie Ihre Betriebsstätte haben. Dafür fallen Jahresbeiträge an, die der Gebührenordnung zu entnehmen sind. Rechnen Sie aber mit mindestens 150 € im Jahr. Sie können hier direkt zum Dachverband der IHK gelangen, von wo aus Sie zu Ihrer örtlichen IHK gelangen.
Kaffeemaschine – Vorteile beim Mieten
Mit dem Thema Kaffeemaschinen wird sich gerade in den vergangenen Jahren immer eingehender beschäftigt. Ob Zuhause, im Betrieb und erst recht in der Gastronomie: im Zweifel wird kräftig aufgerüstet. Allerdings stellt sich gerade für Restaurants, Cafés und Firmen die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, eine Kaffeemaschine zu mieten, statt zu kaufen. Lesen Sie den gesamten Fachartikel zum Thema Vorteile beim Mieten einer Kaffeemaschine.
Lärmemissionen
Je nach Gemeine gelten andere Bestimmungen in Bezug auf Lärmemissionen. Manche Gemeinden erlauben zum Beispiel den Betrieb einer Terrasse bis 21 Uhr, andere bis 22 oder 23 Uhr. Fragen Sie beim Ordnungsamt nach. Außerdem sollten Sie versuchen, es sich nicht mit Ihren Nachbarn zu verscherzen. Die können Ihnen das Leben sehr schwer machen und damit sogar Ihre Existenz bedrohen.
Lebensmittel-Hygiene
Der Umgang mit Lebensmitteln bedarf einer unbedingten Hygiene. Sie selbst als Unternehmer müssen ausreichend belehrt sein und Sie müssen ebenso Ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen. Auf http://www.g-wie-gastro.de finden Sie viele weiterführende Infos dazu wie z.B.
> Lebensmittelhygiene-Verordnung
> HACCP
> Schulungspflichten
> Warenpflege
Markenschutz
Manchmal kann es sinnvoll sein, als Gründer in der Gastronomie seinen Firmennamen, sein Logo oder einfach einen Produktnamen schützen zu lassen. Hierzu finden Sie umfangreiche Informationen beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Der Antrag kann auch ganz unkompliziert online gestellt werden und kostet für 10 Jahre rund € 300,00. Im Tipp der Woche #31 finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Marktanalyse
Bei der Neugründung eines gastronomischen Betriebes gibt es sehr vieles zu bedenken. Dazu gehört in jedem Fall auch die Analyse des Marktes an dem gewünschten bzw. geplanten Standort. Eine Marktanalyse ist zudem fester Bestandteil eines guten Unternehmenskonzeptes. Lesen Sie weiter zum Thema Marktanalyse.
Mitarbeiter einstellen
Bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erhalten Sie eine Betriebsnummer. Diese müssen Sie dort selbst aktiv anfordern. Dies geht aber zügig und unkompliziert – oft sogar telefonisch. Mit dieser Betriebsnummer können Sie dann Ihre Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse und Berufsgenossenschaft) anmelden. Dies muss umgehend nach Einstellung passieren, sonst kann es zu empfindlichen Strafen kommen. Sie haften im Übrigen (auch als Geschäftsführer einer GmbH) persönlich für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Werden diese also nicht ordnungsgemäß abgeführt, können Sie persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Mehr dazu im Personalbüro.
Miet- oder Pachtvertrag
„Drum prüfe, wer sich ewig (lange) bindet“ – sagte schon Schiller in seinem „Lied von der Glocke“.
Wenn Sie einen langfristigen Pacht- oder Mietvertrag in der Gastronomie eingehen, sollten Sie diesen unbedingt genau prüfen. Konsultieren Sie grundsätzlich auch einen entsprechenden Fachanwalt und/oder andere geeignete Berater. Auch wenn das vielleicht € 1.000 kostet, ist es meist sehr sehr gut angelegtes Geld.
Rechnen Sie mal: Sie schließen einen Pachtvertrag für ein Restaurant über 5 Jahre ab und vereinbaren einen festen Pachtzins von € 1.000 und eine Umsatzpacht von 5 %. Die Geschäfte laufen ganz gut und Ihr durchschnittlicher Monatsumsatz beläuft sich auf € 40.000. Das summiert sich insgesamt auf eine Pachtzahlung von € 180.000. Hinzu kommen Kosten für Renovierungsarbeiten bei Beendigung des Pachtverhältnisses und natürlich die Nebenkosten. Da sollte man schon mal ein- oder zweitausend Euro in eine richtige Beratung investieren!
Außerdem muss man sich als Gründer in der Gastronomie stets vor Augen führen, dass Verträge (auch Pachtverträge) unter Geschäftsleuten frei vereinbart werden können. Wenn Sie also nicht aufpassen, schreibt der Verpächter eine für Sie sehr ungünstige (aber vielleicht auf den ersten Blick nicht als solche erkennbare) Klausel in den Vertrag. Das kann unter Umständen kostenintensiv werden oder zu großer Verstimmung zwischen den Parteien im Laufe der Zeit führen.
Alles zum Thema Pachtvertrag finden Sie hier auf der Website im Bereich Abteilungen/Verwaltung. Oder auch als Tipp der Woche #121: Pachtvertrag verhandeln.
Name des Restaurants
Die Wahl des richtigen Namens für eine Gastronomie ist sicher genauso wichtig, wie die Entscheidung, welches Essen man anbietet und wie das Gesamtkonzept aussieht. Ein guter Name ist einprägsam und leicht zu merken. Der Name könnte sich auf das Thema (Konzept) des Restaurants beziehen, auf den Standort oder es könnte einfach nur ein Spiel mit Worten sein. Bei der Wahl des Namens sollte man sich stets vor Augen halten, welchen Eindruck dieser bei den Gästen hinterlässt und was sie mit dem Namen verbinden. Hier finden Sie 9 Tipps, wie man den passenden Namen für seine Gastronomie findet.
Personalplanung
Vielleicht nicht direkt am ersten Tag – aber auch nicht zu spät, sollte man sich über die Personalplanung Gedanken machen. Spitzenleute warten nicht darauf, dass Sie endlich mal anrufen. Hier muss man langfristig und strategisch vorgehen. Lesen Sie hierzu auch den Artikel auf „fuer-gruender“: Strategische Personalplanung für Gründer (externer Link)
Sofortmeldung
In der Gastronomiebranche ist es gesetzlich vorgeschrieben eine Sofortmeldung abzugeben. Dies bedeutet, dass Sie spätestens am Tag des Beschäftigungsbeginns eines Mitarbeiters eine solche Meldung abgeben müssen. Mehr dazu erfahren Sie bei der Deutschen Rentversicherung.
Speisekarte
Eine Speisekarte ist weit mehr als eine Ansammlung von Gerichten und Preisen. Sie repräsentiert Ihr Konzept, Ihre Ausrichtung, Ihre Kreativität. Sie zeigt, für was Sie stehen … sind es Burger, vegetarische Gerichte, High-End-Steaks oder eher Schnitzel mit Kartoffelsalat? Machen Sie Fusion Küche, gute Hausmannskost oder experimentieren Sie gerne? Wenn Ihr Konzept steht, besteht der Prozess der Kartenerstellung aus vier weiteren Schritten:
1. Speisen auswählen
2. Preise kalkulieren
3. Design festlegen
4. Karte regelmäßig aktualisieren
Alles zum Thema Speisekarte finden Sie ansonsten in unserem ausführlichen Dossier.
Sperrzeiten
Je nach Bundesland gelten andere Sperrzeiten. Halten Sie sich daran. Eine Übersicht zeigt Ihnen, wie lange Sie Ihren Betrieb auflassen dürfen.
Übernahme eines bestehenden Betriebes
Es gibt nicht nur viele Vorteile, die für die Übernahme einer bestehenden Gastronomie sprechen, es gibt auch vieles zu beachten, damit man als Gründer in der Gastronomie am Ende ein gutes Gefühl hat und auf der sicheren Seite ist. Lesen Sie hierzu den entsprechenden Fachartikel > 10 Tipps für die Übernahme einer bestehenden Gastronomie hier auf der Website.
Unternehmensformen
Es gibt eine ganze Menge an möglichen Unternehmensformen. Besonders beliebt ist dabei die GmbH oder auch die UG (Unternehmergesellschaft). Informieren Sie sich über die vielen verschiedenen Formen bei > fuer-gruender.de
Versicherungen
Versicherungen sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Existenz. Allerdings sollte man darauf achten, auch nicht überversichert zu sein. Das Abwägen ist oft gar nicht so einfach. Am besten, man lässt sich von einem guten Marken-unabhängigen Makler beraten und lässt sich verschiedene Angebote machen. Weitere Informationen finden Sie > hier.
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Links für Gründer
> Tolles Portal des Bundeswirtschaftsministeriums – bei www.existenzgruender.de
> Arbeitsagentur – bei Hilfen für Existenzgründer
> Deutscher Franchiseverband – bei www.franchiseverband.com