Allgemeine Informationen für Gründer in der Gastro

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Tipps und Hinweise für Gründer in der Gastro

Nachfolgend finden Sie, alphabetisch sortiert, viele nützliche Informationen für Gründer und Einsteiger in die Gastronomie.

Berufsgenossenschaft

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, ist der für Sie gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherungsträger die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) -> www.bgn.de (externer Link)

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Alle Personen, die Lebensmittel herstellen (Köche), behandeln oder in den Verkehr bringen (Servicepersonal) müssen eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nachweisen. Allerdings wird durch die europäische Harmonisierung eine Abschaffung dieser Regelung angestrebt bzw. in einigen Bundesländern bereits praktiziert. Bitte informieren Sie sich aktuell dazu bei der IHK. Welche weiteren Schulungen notwendig sind, erfahren Sie -> hier.

Betriebsnummer

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, müssen Sie sich bei den Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträgern anmelden. Hierzu brauchen Sie eine Betriebsnummer, die von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Sie können die Nummer -> online (externer Link) ganz unkompliziert beantragen. Übrigens: Sie brauchen auch für die Beschäftigung von Mini-Jobbern diese Betriebsnummer! Achtung: In der Gastronomie sind Sie zu einer -> Sofortmeldung verpflichtet!

Bierliefervertrag

Im Rahmen eines Bierliefervertrages erhalten Sie von einer Brauerei finanzielle Unterstützung. Im Gegenzug verpflichten Sie sich zur Abnahme einer bestimmten Menge Bier. Auf was Sie alles achten müssen, lesen Sie im Abschnitt -> Getränkeliefervertrag hier auf der Website.

Checklisten

Gehen Sie unbedingt die Checklisten (externer Link) auf der Existengründerseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie durch. Diese sind wirklich extrem hilfreich!

Finanzamt

Automatisch mit der Anmeldung eines Gewerbes geht eine Meldung darüber an das Finanzamt. Diese schicken Ihnen nach einiger Zeit einen Fragebogen zur Erfassung Ihrer Daten zu. Falls Sie eine schnelle Bearbeitung wünschen, gehen Sie zu Ihrem zuständigen Finanzamt und erledigen das gleich dort. Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu, die z.B. auf allen Ihren Rechnungen stehen muss.

Es kommt auch immer wieder vor, dass man Produkte und Waren aus dem Ausland bezieht oder Rechnungen an Kunden im Ausland schicken muss. Beantragen Sie daher gleich auch kostenlos Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer. Beim -> Bundeszentralamt für Steuern (externer Link) erhalten Sie weitere Informationen.

Franchising

Franchise kann ein guter Start in die Gastronomie sein. Ein guter Systemgeber hat bereits viel Erfahrungen gesammelt, von denen Sie nun profitieren können. Bei Franchising geht es darum, dass Sie als selbstständiger Unternehmer den Vertrieb für ein Produkt übernehmen - seien es nun Burger, Bagels oder BubbleTea. Sie erhalten das Recht, den Markennamen zu verwenden und das Konzept zu übernehmen. Sie erhalten laufende betriebswirtschaftliche und fachliche Unterstützung. Im Gegenzug zahlt man meist eine Einstiegsgebühr und einen laufenden Monatsbetrag, abhängig vom Umsatz. Nicht vergessen werden dürfen natürlich die Investitionen, die dann auf Sie zukommen für die Einrichtung des Ladenlokals, etc. Das richtige Franchise-System zu wählen ist gar nicht so einfach. Bitte achten Sie auf jeden Fall auf folgendes:

  • Aussagekräftiges Informationsmaterial
  • Rechtssicherer Franchisevertrag (am besten vom Deutschen Franchise Verband abgesegnet)
  • Gebietsschutz
  • Gutes Schulungsangebot für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Umfangreiches und gut gemachtes Handbuch
  • Kontinuirliche Betreuung
  • Bietet das Konzept gute Wettbewerbsvorteile?

Weitere Infos zum Thema > Franchising finden Sie im Bereich Management oder auch im Artikel > Von den Großen lernen

Gebäudesicherheit in der Gastronomie

Florierende Gastronomiebetriebe lassen oftmals nicht erahnen, welche Bedingungen dafür im Hintergrund erfüllt sein müssen. Denn Gastronomiebetriebe unterliegen strengen Sicherheitsbestimmungen; diese dienen dem Schutz von Gästen und Angestellten und müssen auf ganzer Linie erfüllt sein, damit der Betrieb überhaupt seine Türen öffnen darf. Lesen Sie den ganzen Artikel zum Thema -> Immer gut geschützt - Gebäudesicherheit in der Gastronomie

Gema

Eine GEMA Anmeldung ist erforderlich, wenn Sie ein Radio oder TV verwenden bzw. Musik in Ihrem Restaurant, Café oder auch nur in der Küche spielen oder Live-Musik planen. Hier geht es direkt zu den -> Tarifen und Formularen der Gema (externer Link)

Gewerbeanmeldung

Diese muss bei dem zuständigen Gewerbeamt gemacht werden und ist meist unproblematisch und kurzfristig zu machen. Ein Personalausweis und die Gebühren (25-50 Euro) reichen aus. Achtung: Wenn Sie Fördermittel beantragen möchten, kann es wichtig sein, dies VOR der Anmeldung eines Gewerbes zu tun!

GEZ

Radios, Fernseher und Computer müssen bei der GEZ angemeldet werden. Alle relevanten Details, Formulare und Tarife finden Sie auf den Unternehmensseiten der > GEZ

IHK-Mitgliedschaft

Als Gewerbetreibender sind Sie bei der jeweiligen IHK des Ortes Pflichtmitglied - je nachdem wo Sie Ihre Betriebsstätte haben. Dafür fallen Jahresbeiträge an, die der Gebührenordnung zu entnehmen sind. Rechnen Sie aber mit mindestens 150 Euro im Jahr. Sie können > hier (externer Link) direkt zum Dachverband der IHK gelangen, von wo aus Sie zu Ihrer örtlichen IHK gelangen.

Kaffeemaschine - Vorteile beim Mieten

Mit dem Thema Kaffeemaschinen wird sich gerade in den letzten Jahren immer eingehender beschäftigt. Ob Zuhause, im Betrieb und erst recht in der Gastronomie: im Zweifel wird kräftig aufgerüstet. Allerdings stellt sich gerade für Restaurants, Cafés und Firmen die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, eine Kaffeemaschine zu mieten statt zu kaufen. Lesen Sie den gesamten Fachartikel zum Thema > Vorteile beim Mieten einer Kaffeemaschine

Lärmemissionen

Je nach Gemeine gelten andere Bestimmungen in Bezug auf Lärmemissionen. Manche Gemeinden erlauben zum Beispiel den Betrieb einer Terrasse bis 21 Uhr, andere bis 22 oder 23 Uhr. Fragen Sie beim Ordnungsamt nach. Außerdem sollten Sie versuchen, es sich nicht mit Ihren Nachbarn zu verscherzen. Die können Ihnen das Leben sehr schwer machen und damit sogar Ihre Existenz bedrohen.

Lebensmittel-Hygiene

Der Umgang mit Lebensmitteln bedarf einer unbedingten Hygiene. Sie selbst als Unternehmer müssen ausreichend belehrt sein und Sie müssen ebenso Ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen. Auf www.g-wie-gastro.de finden Sie viele weiterführende Infos dazu wie z.B.

> Lebensmittelhygiene-Verordnung
> HACCP
> Schulungspflichten
> Warenpflege

Markenschutz

Manchmal kann es sinnvoll sein, seinen Firmennamen, sein Logo oder einfach einen Produktnamen schützen zu lassen. Hierzu finden Sie umfangreiche Informationen beim > Deutschen Patent- und Markenamt in München. Der Antrag kann auch ganz unkompliziert online gestellt werden und kostet für 10 Jahre rund € 300,00. Im > Tipp der Woche #31 finden Sie weitere Infos zu diesem Thema.

Marktanalyse

Bei der Neugründung eines gastronomischen Betriebes gibt es sehr vieles zu bedenken. Dazu gehört in jedem Fall auch die Anlayse des Marktes an dem gewünschten bzw. geplanten Standort. Eine Marktanalyse ist zudem fester Bestandteil eines guten Unternehmenskonzeptes. Lesen Sie weiter zum Thema > Marktanalyse

Mitarbeiter einstellen

Bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erhalten Sie eine Betriebsnummer. Diese müssen Sie dort selbst aktiv anfordern. Dies geht aber sehr schnell und unkompliziert - oft sogar telefonisch. Mit dieser Betriebsnummer können Sie dann Ihre Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse und Berufsgenossenschaft) anmelden. Dies muss umgehend nach Einstellung passieren, sonst kann es zu empfindlichen Strafen kommen. Sie haften im Übrigen (auch als Geschäftsführer einer GmbH) persönlich für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Werden diese also nicht ordnungsgemäß abgeführt, können Sie persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Mehr dazu im > Personalbüro

Miet- oder Pachtvertrag

"Drum prüfe, wer sich ewig (lange) bindet" - sagte schon Schiller in seinem "Lied von der Glocke".

Wenn Sie einen langfristigen Pacht- oder Mietvertrag in der Gastronomie eingehen, sollten Sie diesen unbedingt genau prüfen. Konsultieren Sie grundsätzlich auch einen entsprechenden Fachanwalt und/oder andere geeignete Berater. Auch wenn das vielleicht € 1.000 kostet, ist es meist sehr sehr gut angelegtes Geld.

Rechnen Sie mal: Sie schließen einen Pachtvertrag für ein Restaurant über 5 Jahre ab und vereinbaren einen festen Pachtzins von € 1.000 und eine Umsatzpacht von 5%. Die Geschäfte laufen ganz gut und Ihr durchschnittlicher Monatsumsatz beläuft sich auf € 40.000. Das summiert sich insgesamt auf eine Pachtzahlung von € 180.000. Hinzu kommen Kosten für Renovierungsarbeiten bei Beendigung des Pachtverhältnisses und natürlich die Nebenkosten. Da sollte man schon mal ein- oder zweitausend Euro in eine richtige Beratung investieren!

Außerdem muss man sich stets vor Augen führen, dass Verträge (auch Pachtverträge) unter Geschäftsleuten frei vereinbart werden können. Wenn Sie also nicht aufpassen, schreibt der Verpächter eine für Sie sehr ungünstige (aber vielleicht auf den ersten Blick nicht als solche erkennbare) Klausel in den Vertrag. Das kann unter Umständen sehr teuer werden oder zu großer Verstimmung zwischen den Parteien im Laufe der Zeit führen.

Alles zum Thema > Pachtvertrag finden Sie hier auf der Website im Bereich Abteilungen/Verwaltung. Oder auch als > Tipp der Woche #121: Pachtvertrag verhandeln

Name des Restaurants

Die Wahl des richtigen Namens für eine Gastronomie ist sicher genau so wichtig, wie die Entscheidung, welches Essen man anbietet und wie das Gesamtkonzept aussieht. Ein guter Name ist einprägsam und leicht zu merken. Der Name könnte sich auf das Thema (Konzept) des Restaurants beziehen, auf den Standort oder es könnte einfach nur ein Spiel mit Worten sein. Bei der Wahl des Namens sollte man sich stets vor Augen halten, welchen Eindruck dieser bei den Gästen hinterlässt und was sie mit dem Namen verbinden. > Hier finden Sie 9 Tipps, wie man den passenden Namen für seine Gastronomie findet

Personalplanung

Vielleicht nicht direkt am ersten Tag - aber auch nicht zu spät, sollte man sich über die Personalplanung Gedanken machen. Spitzenleute warten nicht darauf, dass Sie endlich mal anrufen. Hier muss man langfristig und strategisch vorgehen. Lesen Sie hierzu auch den Artikel auf "fuer-gruender": > Strategische Personalplanung für Gründer (externer Link)

Sofortmeldung

In der Gastronomiebranche ist es gesetzlich vorgeschrieben eine Sofortmeldung abzugeben. Dies bedeutet, dass Sie spätestens am Tag des Beschäftigungsbeginns eines Mitarbeiters eine solche Meldung abgeben müssen. Mehr dazu erfahren Sie bei der > Deutschen Rentversicherung (externer Link)

Speisekarte

Eine Speisekarte ist weit mehr als eine Ansammlung von Gerichten und Preisen. Sie repräsentiert Ihr Konzept, Ihre Ausrichtung, Ihre Kreativität. Sie zeigt, für was Sie stehen ... sind es Burger, vegetarische Gerichte, High-End-Steaks oder eher Schnitzel mit Kartoffelsalat? Machen Sie Fusion Küche, gute Hausmannskost oder experimentieren Sie gerne? Wenn Ihr Konzept steht, besteht der Prozess der Kartenerstellung aus vier weiteren Schritten:

1. Speisen auswählen
2. Preise kalkulieren
3. Design festlegen
4. Karte regelmäßig aktualisieren

Alles zum Thema > Speisekarte finden Sie ansonsten in unserem ausführlichen Dossier.

Sperrzeiten

Je nach Bundesland gelten andere Sperrzeiten. Halten Sie sich daran. Eine > Übersicht zeigt Ihnen, wie lange Sie Ihren Betrieb auflassen dürfen.

Übernahme eines bestehenden Betriebes

Es gibt nicht nur viele Vorteile, die für die Übernahme einer bestehenden Gastronomie sprechen, es gibt auch vieles zu beachten, damit man am Ende ein gutes Gefühl hat und auf der sicheren Seite ist. Lesen Sie hierzu den entsprechenden Fachartikel > 10 Tipps für die Übernahme einer bestehenden Gastronomie hier auf der Website.

Unternehmensformen

Es gibt eine ganze Menge an möglichen Unternehmensformen. Besonders beliebt ist dabei die GmbH oder auch die UG (Unternehmergesellschaft). Informieren Sie sich über die vielen verschiedenen Formen bei > fuer-gruender.de

Versicherungen

Versicherungen sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Existenz. Allerdings sollte man darauf achten, auch nicht überversichert zu sein. Das Abwägen ist oft gar nicht so einfach. Am besten, man lässt sich von einem guten marken-unabhängigen Makler beraten und lässt sich verschiedene Angebote machen. Weitere Infos finden Sie > hier.

Rechtsichere Vorlagen unseres Partners Formblitz

Links für Gründer

> Tolles Portal des Bundeswirtschaftsministeriums - bei www.existenzgruender.de
> Arbeitsagentur - bei Hilfen für Existenzgründer
> Deutscher Franchiseverband - bei www.franchiseverband.com

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