Was macht eine Marmelade zu einer Marmelade und eine Konfitüre zu einer Konfitüre?
Zwischen den Begriffen Konfitüre, Marmelade, Gelee gibt es kleine aber feine Unterschiede. Diese sind in der EU-Konfitürenverordnung genau geregelt.
Marmelade
Marmelade wird nur aus Zitrusfrüchten zubereitet. Pro Kilo Marmelade müssen mindestens 200 Gramm Früchte, Schalen und/oder Fruchtmark bzw. Fruchtsaft verarbeitet worden sein.
Definition im Gesetz: “Marmelade ist die streichfähige Zubereitung aus Wasser, Zuckerarten und einem oder mehreren der nachstehenden, aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnisse: Pülpe, Fruchtmark, Saft, wässriger Auszug, Schale. Die für die Herstellung von 1.000 g Enderzeugnis verwendete Menge Zitrusfrüchte beträgt mindestens 200 g, von denen mindestens 75 g dem Endokarp entstammen.”
Konfitüre
Konfitüre wird aus allen anderen Früchten hergestellt. Hierbei muss der Fruchtanteil mindestens 350 Gramm pro Kilo betragen. Bei schwarzen und roten Johannisbeeren, Heidelbeeren, Sanddorn, Quitten, Passionsfrüchten, Himbeeren und Brombeeren darf der Fruchtanteil auch geringer sein.
Konfitüre extra
Ist der Fruchtanteil höher als 450 Gramm je Kilo spricht man von Konfitüre extra. Aus Melonen, Trauben, Äpfeln und Birnen darf keine Konfitüre extra hergestellt werden.
Definition im Gesetz: “Konfitüre extra ist die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, nicht konzentrierter Pülpe aus einer oder mehreren Fruchtarten und Wasser. Konfitüre extra von Hagebutten sowie kernlose Konfitüre extra von Himbeeren, Brombeeren, Schwarzen Johannisbeeren, Heidelbeeren und Roten Johannisbeeren darf jedoch ganz oder teilweise aus nicht konzentriertem Fruchtmark hergestellt werden. Konfitüre extra von Zitrusfrüchten darf aus der in Streifen und/oder in Stücke geschnittenen ganzen Frucht hergestellt werden.”
Gelee-Marmelade
Hier wird nur der Saft von Zitrusfrüchten und kein Fruchtfleisch verarbeitet.
Gelee
Gelees werden aus mindestens 350 Gramm (je Kilo) reinem Fruchtsaft hergestellt. Ist der Fruchtanteil höher, spricht man hier analog von Gelee extra.
Die Definition von Gelee extra im Gesetz: “Gelee extra ist die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten sowie Saft oder wässrigen Auszügen einer oder mehrerer Fruchtarten. Die für die Herstellung von 1.000 g Enderzeugnis verwendete Menge an Saft oder wässrigen Auszügen entspricht mindestens der für die Herstellung von Konfitüre extra vorgeschriebenen Menge. Die Mengenangaben gelten nach Abzug des Gewichts des für die Herstellung der wässrigen Auszüge verwendeten Wassers. Aus Mischungen der nachstehenden Früchte mit anderen Früchten darf kein Gelee extra hergestellt werden: Äpfel, Birnen, nicht steinlösende Pflaumen, Melonen, Wassermelonen, Trauben, Kürbisse, Gurken, Tomaten.”
Fruchtaufstrich
Dieser Begriff ist nicht näher definiert. Es handelt sich um eingekochte Früchte, Fruchtmark und/oder Saft mit Zucker. Oftmals sind Fruchtaufstriche jedoch höherwertiger als Marmelade oder Konfitüre, da sie einen deutlich höheren Fruchtanteil aufweisen.
Crème
Crèmes fallen nicht unter die Konfitürenverordnung. Hierbei handelt es sich um eingekochte Früchte, die nicht mit Pektin, sondern mit Stärke gebunden wurden.