Freude, die zurückkehrt
Ein Gastronomiebetrieb ist ein Wirtschaftsunternehmen. Werbegeschenke sind hier Bestandteil des Marketings. Die Absicht, dem Gast eine Freude zu bereiten, ist legitim, aber im Marketingkontext nicht uneigennützig. Vielmehr gilt hier wohl der alte Spruch: „Denn die Freude, die wir geben, kehrt ins eigne Herz zurück“. Insofern ist der Nutzen beiderseitig, und diese Tatsache lässt sich gut nutzen.
Wozu dienen Werbegeschenke?
Werbegeschenke in Form gebrandeter Produkte sorgen dafür, dass
– Gäste an das Unternehmen erinnert werden
– Gäste erneut einkehren
– die Marke nach außen getragen wird
Damit das Marketinginstrument auch richtig funktioniert, ist einiges zu berücksichtigen.
Kenntnis der Zielgruppe führt zum Erfolg
Wenn Werbegeschenke zum Einsatz kommen sollen, dann darf dies nicht wahllos geschehen. Ein Kleinkind wird den gebrandeten Terminkalender genauso ratlos zur Kenntnis nehmen wie der Geschäftsmann das mit dem Firmenlogo bedruckte Malheftchen. Dies lässt sich vermeiden, denn dem Unternehmer in der Gastronomie steht eine breite Palette an Werbegeschenken zur Verfügung. Sie erstreckt sich von der kleinen Aufmerksamkeit für jedermann bis zur gezielt eingesetzten Gabe für ausgewählte Gästegruppen. Bei der Auswahl lohnt es sich, die Nachhaltigkeit des Geschenks ins Kalkül zu ziehen. Ein gebrandeter Plastikkugelschreiber ohne Wechselmöglichkeit der Mine landet früher oder später im Müll. Damit ist die Erinnerungsfunktion dahin. Ein ästhetisch anspruchsvolles Edelstahlmodell wird dieses Schicksal kaum teilen.
Beschaffung und Kosten
Beim Beschaffen geeigneter Werbegeschenke muss der gastronomisch tätige Unternehmer das Fahrrad nicht zum zweiten Mal erfinden. Auf gebrandete Produkte spezialisierte Hersteller wie flyeralarm realisieren vom einfachen Bedrucken preisgünstiger Artikel bis zur Produktion kompletter, auf Corporate Design ausgerichteter Firmenausstattungen fast alles, was das Herz begehrt, Werbegaben eingeschlossen. Natürlich muss dem Einsatz von Werbegeschenken eine Kosten-Nutzen-Analyse vorausgehen. Hierbei ist es oft besser, auf Erfahrungswerte ähnlich gearteter Gastronomiebetriebe zurückzugreifen, als theoretischen Betrachtungen zu folgen. Unter dem Strich sollte im ungünstigsten Fall eine schwarze Null stehen, ansonsten verwandeln sich gut gemeinte Werbegeschenke in kaufmännischen Unsinn.
Der illegale Sonderfall
Leider warten Gäste manchmal nicht auf Werbegeschenke, sondern eignen sich gebrandete Gegenstände als Souvenir auf ungesetzliche Weise. Siehe hierzu auch den Artikel in der AHGZ. Der dem Hotel gehörende Bademantel ist dabei schon fast sprichwörtlich. Abhilfe schafft hier das Motto: „Handle so, dass der Wolf satt wird und das Schaf ganz bleibt“. Gemeint ist damit das Angebot an die Gäste, begehrte Dinge mit dem Logo des gastronomischen Betriebes zu einem angemessenen Preis käuflich erwerben zu können. Das hilft vor allem Gästen, die gern ein Erinnerungsstück ihr Eigen nennen möchten, aber ehrlich bleiben wollen.