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Umgang mit betrunkenen Gästen

Betrunkene Gäste

Wie geht man mit betrunkenen Gästen um?

Offensichtlich betrunkenen Gästen sollte man keinen Alkohol mehr ausschenken. Manche Gäste haben ihren Zustand jedoch ausgezeichnet im Griff und man merkt es erst, wenn es bereits zu spät ist. Hier einige Tipps, wie man sich verhalten sollte:

  • Jede Situation ist anders. Jeder Mensch ist anders. Somit muss man grundsätzlich eine ordentliche Portion Menschenkenntnis und auch Geduld mitbringen, wenn man mit betrunkenen Gästen zu tun hat.
  • Schenken Sie keinen Alkohol mehr an solche Gäste aus.
  • Sollte der Gast bereits angetrunken (von außen zu Ihnen gekommen) sein, bieten Sie anstelle eines alkoholischen Getränks ein alkoholfreies oder Kaffee an.
  • Bieten Sie an, ein Taxi zu rufen, um ihn nach Hause zu bringen
  • Bevor der Gast jedoch böse oder laut wird, kommen Sie im Zweifel seinem Wunsch nach. Und versuchen Sie ihn, während er diesen Drink zu sich nimmt zu beruhigen.
  • Behalten Sie stets die Ruhe und fühlen Sie sich von Pöbeleien nicht persönlich angegriffen zu fühlen. Betrunkene können unberechenbar sein und kennen oft ihre Grenzen nicht (mehr).
  • Halten Sie keine Moralpredigt oder spielen sich als Moralapostel auf. Das will ein betrunkener Gast definitiv nicht hören.
  • Sollte der Gast aggressiv werden, versuchen Sie ihn aus Ihrer Gastronomie herauszubringen und/oder rufen Sie die Polizei.

Rechtliche Aspekte bei betrunkenen Gästen

Als Gastwirt hat man nicht nur eine moralische Verpflichtung, sich um betrunkene Gäste zu kümmern, sondern auch eine rechtliche. Im Rahmen einer „Garantenpflicht“ ist ein Gastronom angehalten, Schaden von einem Gast abzuwenden, der nach „vernünftiger Beurteilung der Situation“ den Heimweg nicht unbeschadet antreten kann.

Diese Garantenpflicht leitet sich von der Tatsache ab, dass der Gastronom ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Alkohol an den Gast hat und daher ggf. auch für die Konsequenzen verantwortlich gemacht werden kann. Der Gastronom kann dieser Verpflichtung z.B. durch das Rufen eines Taxis oder eines anderen Dritten nachkommen. Sollte der Gast sich jedoch widersetzen, so muss der Gastronom in Erwägung ziehen, die Polizei hinzuzuziehen. Unterlässt der Gastronom diese Hilfe, kann er wegen verschiedener Tatbestände belangt werden. Dies reicht von unterlassener Hilfeleistung über Körperverletzung bis hin zu fahrlässiger Tötung. Die Aberkennung der Konzession ist eine weitere mögliche Konsequenz, genauso wie zivilrechtliche Schadenersatzansprüche.

Um einen betrunkenen Gast davon abzuhalten, mit dem eigenen Auto nach Hause zu fahren, kann der Gastronom durchaus versuchen, an dessen Autoschlüssel zu kommen (ohne Gewaltanwendung natürlich) oder er könnte das Fahrzeug blockieren, mit einem anderen Wagen. Bekommt der Gastronom jedoch erst gar nicht mit, dass der Gast entweder bereits sehr betrunken ist oder er überhaupt mit dem eigenen Fahrzeug da ist, dann kann er auch nicht belangt werden.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.

Weiterführende Links zum Thema

Garantenpflicht – bei wikipedia.de
Betrunkener Gast sorgt für Ermittlungen gegen den Gastwirt – bei wochenblatt.de
Gast betrunken. Wirt greift durch – bei merkur-online.de
Garantenpflicht des Gastwirtes / Ein Rechtsurteil – bei jura-daten.de

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