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Warenkunde: Wasser ist nicht gleich Wasser

Wasser, Mineralwasser, Heilwasser, Tafelwasser

Wasser – die Quelle des Lebens und ein unentbehrliches Element in der Gastronomie. Es dient nicht nur als Durstlöscher, sondern ist auch ein wichtiger Bestandteil vieler Rezepte und Getränke. Die Qualität des Wassers spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie nicht nur die Geschmacksempfindung direkt beeinflusst, sondern auch wesentlich für die Zubereitung hochwertiger Speisen und Getränke ist. In Deutschland ist die Gewährleistung der Wasserqualität in der Gastronomie nicht nur eine Frage des Ansehens, sondern auch eine rechtlich geregelte Angelegenheit. Die Mineral- und Tafelwasserverordnung setzt Standards, um Verbraucher zu schützen und um sicherzustellen, dass die auf dem Markt angebotenen Produkte definierten Qualitätsansprüchen genügen.

Die Verordnung klassifiziert Wasser in verschiedene Kategorien, die bestimmte Charakteristika aufweisen müssen. Diese Klassifikation hilft Gastronomen dabei, die richtige Wahl für ihr Angebot zu treffen und gewährleistet, dass Gäste genau das bekommen, was sie erwarten – ob es nun ein Glas erfrischendes Mineralwasser oder ein spezielles Heilwasser ist.

Definitionen und gesetzliche Grundlagen

Die Unterscheidung zwischen Tafelwasser, Quellwasser, Mineralwasser und Heilwasser ist nicht nur terminologisch relevant, sondern hat auch rechtliche und steuerliche Konsequenzen.

Tafelwasser ist gewissermaßen ein Produkt der Wasserhandwerkskunst. Es darf aus verschiedenen Wasserquellen, einschließlich Meerwasser, zusammengemischt und mit Mineralien angereichert werden. Die genaue Quellenangabe spielt hier keine Rolle und die Herstellung erfolgt unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Eine Quelle muss nicht spezifiziert werden.

Quellwasser muss direkt aus einer natürlichen oder künstlich erschlossenen Quelle stammen. Es darf in bestimmtem Umfang behandelt werden, um beispielsweise unerwünschte Stoffe zu entfernen. Die Anforderungen sind weniger streng als bei Mineralwasser. Dennoch darf es keine spezifische geografische Herkunft auf dem Etikett führen, wenn es nicht den strengen Anforderungen für Mineralwasser entspricht.

Mineralwasser kommt ebenfalls aus unterirdischen, vor Kontamination geschützten Quellen. Es unterscheidet sich von Quellwasser dadurch, dass es eine nachgewiesene Menge an Mineralien und Spurenelementen enthalten muss. Zudem muss es am Ort der Quelle abgefüllt sein. Für Mineralwasser ist eine amtliche Anerkennung erforderlich, und es darf nicht nachbehandelt werden, um seine Zusammensetzung zu verändern.

Heilwasser schließlich nimmt eine Sonderstellung ein, denn es muss gesundheitsfördernde Eigenschaften besitzen, die wissenschaftlich nachgewiesen sind. Es wird daher nicht als Lebensmittel, sondern als Arzneimittel eingestuft und unterliegt entsprechenden rechtlichen Regelungen.

Die steuerliche Behandlung dieser Wasserarten unterstreicht ihre Unterschiedlichkeit. Während Tafel- und Quellwasser mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % belegt sind, werden für Mineralwasser 19 % fällig. Dies reflektiert die unterschiedlichen Herstellungsprozesse und Qualitätsstufen, die den Verbrauchern geboten werden.

Diese rechtlichen Unterscheidungen haben direkte Auswirkungen auf das gastronomische Geschäft. Die Wahl des Wassers ist nicht nur eine Frage des Geschmacks, sondern auch des Preises und der Positionierung eines Restaurants. Die Kenntnis über diese Klassifizierungen ermöglicht es Gastronomen, ihre Getränkekarte sinnvoll zu gestalten. Sie können so die Erwartungen ihrer Gäste erfüllen oder sogar übertreffen.

Tafelwasser

Tafelwasser ist in der deutschen Gastronomie ein gängiger Begriff für ein Wasser, das nicht direkt aus einer Quelle stammt. Es ist vielmehr ein Produkt der Aufbereitung.

Herkunft und Herstellungsverfahren: Tafelwasser wird industriell hergestellt, indem man Trinkwasser aus verschiedenen Quellen, darunter auch Uferfiltrat oder Meerwasser, aufbereitet und für den Konsum zubereitet. Das bedeutet, dass es keine natürliche Quelle geben muss, die das Wasser in seiner Zusammensetzung definiert.

Zulässige Behandlungen und Zusätze: Die Herstellung von Tafelwasser kann durch Mischen von unterschiedlichem Wasser erfolgen, wobei auch die Zugabe von Meerwasser erlaubt ist. Dem Wasser können Mineralstoffe entzogen und je nach Bedarf und gesetzlichen Vorschriften wieder zugesetzt werden. Auch die Zugabe von Kohlensäure ist möglich.

Kennzeichnungsvorschriften und lebensmittelrechtliche Anforderungen: Für Tafelwasser gelten die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen der EU und Deutschlands. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Die Etikettierung muss den Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung entsprechen und die Inhaltsstoffe klar ausweisen.

Quellwasser

Quellwasser stammt, wie der Name schon sagt, direkt aus einer Quelle. Es wird weniger aufbereitet als Tafelwasser, muss aber dennoch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

Beschreibung der Herkunft und Gewinnung : Quellwasser ist natürliches Wasser, das aus unterirdischen Wasserreservoirs stammt. Die Quellen müssen amtlich erfasst sein, allerdings wird das Wasser nicht so intensiv wie Mineralwasser geprüft.

Erlaubte Aufbereitungsprozesse und Beschränkungen: Die Aufbereitung von Quellwasser ist begrenzt. Erlaubt ist beispielsweise die Entfernung von Eisen oder die Reduzierung von Schwermetallen, sofern dies notwendig ist, um die Wasserqualität zu gewährleisten. Es dürfen jedoch keine Mineralien zugesetzt werden, die nicht natürlich vorkommen.

Etikettierungsregeln ohne geografische oder chemische Angaben: Auf dem Etikett darf Quellwasser nicht mit einer bestimmten geografischen Herkunft beworben werden, wenn es nicht die strengen Kriterien für Mineralwasser erfüllt. Chemische Zusammensetzungen müssen nicht angegeben werden.

Mineralwasser

Mineralwasser ist das einzige Wasser, das den Status eines „natürlichen Mineralwassers“ beanspruchen kann und muss bestimmte natürliche Eigenschaften und Mineralien enthalten.

Abgrenzung zu anderen Wassertypen: Mineralwasser unterscheidet sich von anderen Wassertypen durch seine ursprüngliche Reinheit und den natürlichen Gehalt an gelösten Mineralstoffen. Es muss aus geschützten Quellen stammen, die vor Verunreinigungen gesichert sind.

Nährwert- und Gesundheitsansprüche sowie amtliche Anerkennung: Mineralwasser muss amtlich anerkannt sein und darf bestimmte ernährungsphysiologische Wirkungen aufweisen. Die amtliche Anerkennung erfolgt nach eingehenden Untersuchungen der Wasserqualität und der Zusammensetzung der Mineralien.

Kennzeichnung: Auf dem Etikett von Mineralwasser müssen der Name der Quelle, die chemische Zusammensetzung und eventuelle Behandlungen, wie die Reduzierung von natürlichem Kohlensäuregehalt oder der Entzug von Eisen, angegeben sein.

Heilwasser

Heilwasser ist eine besondere Form des Mineralwassers mit zusätzlichen gesundheitsfördernden Eigenschaften.

Unterscheidung zu Mineralwasser Neben den für Mineralwasser geltenden Kriterien muss Heilwasser eine heilende, lindernde oder vorbeugende Wirkung haben, die wissenschaftlich nachgewiesen ist.

Rechtlicher Status als Arzneimittel Heilwasser wird in Deutschland nicht als Lebensmittel, sondern als Arzneimittel behandelt. Es unterliegt somit dem Arzneimittelgesetz und muss entsprechend zugelassen werden.

Wissenschaftlicher Nachweis der gesundheitsfördernden Wirkung Für die Anerkennung als Heilwasser ist ein wissenschaftlicher Nachweis notwendig, der in klinischen Studien erbracht wird. Er muss die gesundheitsfördernde Wirkung des Wassers belegen und wird von den zuständigen Gesundheitsbehörden überprüft.

Praktische Relevanz für die Gastronomie

Die verschiedenen Wasserarten – Tafel-, Quell-, Mineral- und Heilwasser – haben jeweils ihre spezifischen Eigenschaften, die bei der Menügestaltung und im Getränkeangebot in der Gastronomie zu beachten sind.

Auswirkungen auf die Menügestaltung und das Getränkeangebot

Wasser ist oft ein unterschätzter Bestandteil des gastronomischen Angebots, obwohl es die Qualität der Getränke und Speisen maßgeblich beeinflussen kann. Ein aufmerksames Personal und eine sorgfältige Auswahl können die Kundenzufriedenheit erhöhen und das Geschäftsergebnis verbessern.

  • Menügestaltung: Die Art des Wassers kann die Auswahl der Speisen ergänzen. Beispielsweise können feinperlige Mineralwässer als Begleitung zu leichten Gerichten oder Weinen angeboten werden.
  • Getränkeangebot: Die Unterscheidung zwischen stillen und kohlensäurehaltigen Wässern sowie das Angebot von Heilwässern kann für gesundheitsbewusste Kunden attraktiv sein.

Hinweise zur korrekten Präsentation und Bewerbung der verschiedenen Wasserarten

Die richtige Präsentation und Bewerbung der Wasserarten kann zur Wertsteigerung des Getränkeangebots führen.

  • Präsentation: Die Darstellung der Wasserflaschen sollte ansprechend sein. Informationen zur Herkunft und zu den besonderen Eigenschaften des Wassers können auf dem Tisch präsentiert werden.
  • Bewerbung: Marketingmaterialien sollten die Unterschiede und Vorteile der angebotenen Wasserarten hervorheben, etwa durch Beschreibungen der Geschmacksprofile oder gesundheitlichen Vorteile.

Beratungstipps für das Personal, um Gäste kompetent über die Unterschiede aufzuklären

Gut informiertes Personal kann Gäste besser beraten und so das Kundenerlebnis verbessern.

  • Schulung: Das Personal sollte in der Lage sein, Fragen zu den verschiedenen Wasserarten zu beantworten und Empfehlungen basierend auf den Vorlieben und Bedürfnissen der Gäste auszusprechen.
  • Verkostungen: Das Anbieten von Wasserproben kann Gästen helfen, Unterschiede zu erkennen und ihre Präferenzen zu entdecken.

Die Kennzeichnungspflichten von Wasser in der Kurzübersicht

Hier ist eine vereinfachte Tabelle, die die Kennzeichnungspflichten für Tafelwasser, Quellwasser, Mineralwasser und Heilwasser in Deutschland darstellt:

WasserartName der QuelleChemische ZusammensetzungBehandlungenWeitere Pflichtangaben
TafelwasserNicht erforderlichNicht erforderlichAngaben zu zugesetzten Inhaltsstoffen (z.B. Meerwasser, Mineralstoffe)Übliche Lebensmittelkennzeichnung
QuellwasserKann angegeben werden, aber keine geografischen Angaben im Sinne einer UrsprungsbezeichnungNicht erforderlichBegrenzte Angaben zu Filtrations- oder EnteisenungsprozessenÜbliche Lebensmittelkennzeichnung
MineralwasserErforderlichErforderlichAngaben zu bestimmten erlaubten Behandlungen (z.B. Entfernung von Eisen, Anreicherung oder Reduzierung von Kohlensäure)Amtliche Anerkennung, Hinweis auf natürliche Reinheit
HeilwasserErforderlichErforderlichAngaben zu erlaubten Behandlungen (streng reguliert)Nachweis der Heilwirkung, als Arzneimittel gekennzeichnet

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