Schankgefäße - was ist zulässig?
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Zugelassene Schankgefäße in Deutschland
In Deutschland sind die Größen der Schankgefäße gesetzlich festgelegt. Diese dürfen nur bestimmte Größenangaben haben. Außerdem müssen sie amtlich geeicht sein. Hat man z.B. ungeeichte Weingläser, so muss man den Wein in einer geeichten Karaffe reichen.

Folgende Größen sind zugelassen:
Einheit | Größen | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
cl (Centiliter) | 1 | 2 | 4 | 5 | 10 | |
l (Liter) unter einem Liter | 0,10 | 0,20 | 0,25 | 0,30 | 0,40 | 0,50 |
l (Liter) ab einem Liter | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Von diesem System ausgenommen sind Heißgetränke wie Kaffee, Tee oder Schokolade, ebenso Cocktails.
Sie sind vermutlich durch die Eingabe einer der folgenden Begriffe hier auf dieser Fachkunde-Seite von www.g-wie-gastro.de gelandet: Schankgefäss, Eichamt, zugelassene Gefässe, welche Gläser darf man benutzen oder einen ähnlichen Begriff.
Ich hoffe, Sie sind fündig geworden. Für Anregungen bin ich jederzeit dankbar und freue mich über Ihr Feedback.