E-Zigarette: Wo darf gedampft werden – und wer entscheidet darüber?
Parallel zur wachsenden Verbreitung der E-Zigarette gibt es immer mehr Diskussionen zum Thema. Diese betreffen oftmals die Gastronomie und generell die Frage, wann und wo das sogenannte Dampfen erlaubt ist – und wer über Erlaubnis bzw. Verbot eigentlich entscheidet.
Klare Gesetzeslage, unterschiedliche Praktiken
Grundsätzlich ist die Rechtslage eindeutig: Die E-Zigarette fällt de facto nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Die Begründung ist technischer Natur, denn beim Nichtraucherschutz geht es explizit um die Pyrolyse, im Fall der Zigarette also das Verbrennen von Tabak. Beim Dampfen findet allerdings keine Pyrolyse statt. Das bedeutet, dass das Rauchverbot nicht generell auf die E-Zigarette übertragen werden kann.
Ein anderer Aspekt ist dagegen das Hausrecht: So steht es jedem Gastronomen, ob in der Diskothek, im Restaurant oder in einer Bar, frei, das Dampfen zu verbieten, und zwar ohne weitere Angabe von Gründen. Dahinter steckt meistens die Sorge, andere Gäste zu verärgern, auch wenn das mit der E-Zigarette nur selten der Fall ist.
Dementsprechend unterschiedlich ist die Handhabung in der Praxis. Um für Klarheit zu sorgen, hilft eine Nachfrage vom Personal. Dabei zeigt sich häufig, dass die Haltung gegenüber der E-Zigarette stark vom Status der Aufklärung oder eigenen Erfahrungen der Verantwortlichen abhängt. Denn während das Dampfen in vielen Locations pauschal demselben Tabu wie das Tabakrauchen unterliegt, zeigen sich andere Betreiber recht tolerant. Die Frage, wo gedampft werden darf, kann in der Gastronomie also nicht pauschal beantwortet werden.
An den meisten öffentlichen Orten und Einrichtungen allerdings schon. Und zwar zum Nachteil von Dampfern: In sämtlichen Ämtern, an Flughäfen und sogar am nicht überdachten Bahnhofsgleis ist Dampfen von Haus aus untersagt und wird bei Verstoß ebenso bestraft wie Rauchen. In Flugzeugen und Zügen sieht es folglich genauso aus, ganz zu schweigen von anderen Orten wie Supermärkten, Kaufhäusern und natürlich Krankenhäusern.
Spezialfall Arbeitsplatz
… Dampfer (noch) auf der sicheren Seite
Erst recht stellt sich die Frage nach dem Dampfen bei der Arbeit. Arbeitsräume wie Büros sind normalerweise private Räumlichkeiten des Unternehmens; folglich liegt auch hier die Entscheidung nicht beim Gesetz, sondern alleine beim Arbeitgeber – und das auch nur eingeschränkt. Denn auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) können laut Juristen nicht auf die E-Zigarette angewendet werden.
Im Zweifelsfall kann der Arbeitnehmer ein auferlegtes Dampf-Verbot im Büro demnach sogar ablehnen bzw. ignorieren. Das Recht wäre in einem solchen Fall (Stand heute) auf seiner Seite, besondere Bedingungen einmal ausgenommen, beispielsweise beim Kundenkontakt oder in Bereichen, in denen Hygienevorschriften eine besondere Rolle spielen. In den meisten Büros trifft das jedoch nicht zu. Allerdings sollten passionierte Dampfer auch an die Konsequenzen denken: Ob im Recht oder nicht, ist es wenig ratsam, das Betriebsklima aufs Spiel zu setzen und Minuspunkte beim Vorgesetzten zu sammeln.
Was bringt die Zukunft?
Ganz abgesehen von der Rechtslage haben Dampfer zumindest einen anderen großen Vorteil. So kennt wohl jeder Raucher die Situation, an öffentlichen Orten, an denen Rauchen erlaubt ist, sein Laster zu unterdrücken, um die Mitmenschen nicht mit Qualm zu belästigen – Stadtparks sind ein gutes Beispiel dafür. Mit der E-Zigarette sind Hemmungen fehl am Platz, da der produzierte Dampf nicht als unangenehm oder aggressiv empfunden wird und sich nach wenigen Sekunden verflüchtigt.
Das Rauchverbot, das wegen der nachgewiesenen Folgeschäden von Zigaretten immer großflächiger umgesetzt wird, muss Dampfer also vorerst nicht stören. Sowohl aus rechtlichen als auch aus moralischen Gründen. Ob das auch so bleibt, darf bezweifelt werden, denn durch die Popularität der E-Zigarette ist sie in den Fokus von Staat und Gerichtsbarkeit geraten. Die am 20. Mai 2016 in Kraft getretene Tabakrichtlinie TPD2 ist ein erster Fingerzeig in diese Richtung; E-Zigaretten-Händler müssen nun bereits mit ersten Einschränkungen kämpfen und viele Branchenexperten gehen davon aus, dass weitere Regulierungen nur eine Frage der Zeit sind.
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