Verordnungen, Richtlinien, Leitsätze
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Das Deutsche Lebensmittelbuch
Im Deutschen Lebensmittelbuch finden sich "Leitsätze" zu verschiedenen Bereichen wie z.B. Fleisch, Fisch, Speiseeis, Gemüse, Fruchtsäften...
Hier ein Beispiel aus den > Leitsätzen für Speiseeis (externer Link):
Kremeis, Cremeeis, Eierkremeis, Eiercremeeis enthält mindestens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270 g Vollei oder 90 g Eigelb. Es enthält kein zusätzliches Wasser.
Hier ein weiteres Beispiel. Dieses mal aus den 68-seitigen > Leitsätzen für Fleisch (externer Link):
Wenn Schnitzel paniert wird, werden höchstens 20 Prozent Panade, bezogen auf das Gesamtgewicht, aufgetragen. Das erhitzte Fertigerzeugnis enthält nicht mehr als 35 Prozent Panade.
Natürlich kann man diese Leitsätze nicht alle kennen. Das Problem ist nur, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Macht man also in diesem Bereich Fehler, kann das schnell auch mal teuer werden. Machen Sie sich also mit den wichtigsten Leitsätzen vertraut. Eine > Übersicht der Leitsätze (externer Link) finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Geschützte Ursprungsbezeichnung
Geschützte Ursprungsbezeichnungen oder auch Herkunftsbezeichnungen von Lebensmitteln oder Agrarprodukte begegnen uns immer wieder. Manche dieser geschützten Lebensmittel sind einem durchaus bekannt und bewusst, wie z.B. Parmaschinken, Sherry, Champagner, Schwarzwälder Schinken, Dresdner Stollen, Bresse-Huhn, > Label rouge Gänse, etc.. Bei anderen Lebensmitteln hingegen ist man da nicht immer sicher.
So ist aber beispielsweise auch Feta eine geschützte Bezeichnung. Verwenden Sie einen anderen Schafskäse oder Hirtenkäse und bezeichnen diesen auf Ihrer Speisekarte als Feta, so begehen Sie Betrug! Lesen Sie mehr zu diesem Thema > Herkunftsbezeichnung bei Wikipedia oder auch beim > Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die anderen Artikel dieser Serie
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> Dienstleister zum Thema Speisekarte
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