Urlaub: Auszahlen bzw. Abgelten

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Achtung bei bestehenden Arbeitsverträgen

Um es gleich vorweg ganz klar zu machen: Das Auszahlen von Urlaub während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist unzulässig! Das wird sicher viele überraschen, da es in der Gastronomie doch tägliche Praxis ist. Ein Mitarbeiter braucht mehr Geld oder der Urlaub kann aufgrund fehlender Kollegen nicht genommen werden - also wird die Auszahlung (zumindest für einen Teil des Urlaubs) vereinbart.

Hier ist große Vorsicht geboten, denn der Arbeitnehmer kann trotz finanzieller Abgeltung seinen Urlaubsanspruch geltend machen (und er muss die zuvor geleistete) Ausgleichszahlung noch nicht mal zurückzahlen!!

Solange beide Parteien mitspielen, ist das wie immer kein Problem - ist man sich jedoch einmal nicht mehr einig (wie z.B. bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses), dann wird es schwierig. Am besten, Sie

Abgeltung bei Beendigung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hingegen ist es generell möglich, Urlaub auszuzahlen. Kann der Urlaub bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr oder nur teilweise gewährt werden, so ist es möglich den Urlaub finanziell abzugelten. Dieser Anspruch wird dann mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters fällig und wird üblicherweise mit dem letzten Lohn zusammen abgerechnet und überwiesen. Wie Sie die Höhe der Abgeltung berechnen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Berechnung der Urlaubsabgeltung

Im Bundesurlaubsgesetz ist die Höhe der Abgeltung genau geregelt. Maßgeblich ist der Verdienst, den der Mitarbeiter in den letzten 13 Wochen erhalten hat (also 3 Monate). Gleichzeitig geht man von 65 Arbeitstagen in diesem Zeitraum aus. Hier ein Beispiel dazu:

Monatsbezüge: 1.500 Euro
Steuerfreie Zuschläge: 100 Euro
Resturlaubstage: 10
Berechnung: 1.600 (Euro) x 3 (Monate) / 65 (Arbeitstage) x 10 (Urlaubstage) = 738,46 Euro
-> eine kostenlose Excel-Datei zur Berechnung der Urlaubsabgeltung finden Sie im Downloadbereich

Auch interessant für Sie (hier auf der Webiste):
-> Urlaub: Anspruch
-> Urlaub: Muster eines Urlaubsscheins

Links zum Thema Urlaubsabgeltung

> rlaubsabgeltungsanspruch - bei arbeitsrecht-mk.de
> Urlaubsabgeltung: Was ist zu beachten - bei rechtsanwalt berlin

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