Richtlinien zur Internetnutzung

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Nachfolgend finden Sie eine Musterrichtlinie für die Nutzung des Internets. Dieses Muster können Sie sich gerne kopieren und an Ihre Bedürfnisse anpassen. Lassen Sie anschließend alle betroffenen Mitarbeiter diese Vereinbarung unterschreiben.

Vorlage: Richtlinie für die Internetnutzung

An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

In unserem Hause gelten folgende verbindlichen Richtlinien zur Internetnutzung:

1. Vorwort
Alle PCs in unserem Betrieb verfügen über einen Internetzugang. Internet- und Emailzugang dürfen nur nach Maßgabe der folgenden Richtlinien genutzt werden. Jede Nutzung, die sich gegen die nachstehend aufgeführten Sicherheitsanforderungen an IT-Systeme und Daten richtet, ist nicht gestattet.

2. Eigenverantwortlicher Umgang
Jeder Mitarbeiter hat sich bei der Nutzung des betrieblichen Internetzugangs und des E-Mail-Systems jederzeit und vollständig an die geltenden Gesetze, Regelungen, Anweisungen und Vorschriften zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit zu halten.

Jeder Mitarbeiter hat für einen sorgfältigen Umgang mit Passwörtern und Daten Sorge zu tragen. Insbesondere dürfen Passwörter und Daten dritten Personen nicht zugänglich oder bekannt gemacht werden. Es ist untersagt, sich Passwörter oder Login-Daten anderer Benutzer zu beschaffen oder diese zu nutzen. Jeder Mitarbeiter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung gestellte Anti-Viren-Software oder andere Schutzfunktionen regelmäßig aktualisiert und stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Eine Deaktivierung dieser Software ist unzulässig.

3. Umgang mit dem Firmen-Computer und dem Internetzugang
Die Genehmigung zur Nutzung des Internetzugangs erfolgt widerruflich. Das Anlegen einer eigenen Benutzeridentität ist nicht zulässig. Dies geschieht ausschließlich durch die verantwortliche Person / die Geschäftsleitung.

Grundsätzlich und ohne Ausnahme ist es nicht gestattet, eigene Software auf dem zur Verfügung gestellten PC oder im Firmennetzwerk zu installieren. Gleiches gilt für das Ausführen und Herunterladen – Downloads - von Programmen oder von ausführbaren Programmcodes aus dem Internet! Nicht gestattet ist auch das Versenden oder Weiterleiten von Inhalten und Daten, welches nicht im Interesse des Arbeitgebers liegt.

4. Private Nutzung von Internet und Email
Die Nutzung des Internets und des E-Mail-Accounts
( ) ist allein zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jede private Nutzung ist strikt untersagt.
( ) ist widerruflich erlaubt, soweit betriebliche Interessen nicht gefährdet werden
( ) ist werktäglich für die Dauer von 30 Minuten widerruflich gestattet, sofern die Erledigung der dienstlichen Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt wird
( ) ist in folgendem Umfang widerruflich gestattet: _________________________________

Jede private Internetnutzung bedarf der vorherigen Verpflichtung des Mitarbeiters, die Vorgaben dieser Richtlinie einzuhalten und einer Datenspeicherung und Kontrolle zuzustimmen. Grundsätzlich ist das Aufrufen, Herunterladen, Weiterleiten, zur Verfügung stellen oder Nutzen von pornographischen, kriegs- oder gewaltverherrlichenden, rassistischen oder fremdenfeindlichen Websites oder sonstigen illegalen Internetangeboten strikt untersagt. Gleiches gilt für kinder- oder jugendgefährdende Inhalte oder Darstellungen, welche gegen die Menschenwürde verstoßen.

Sämtliche Aktionen, welche die sexuelle Integrität beeinträchtigen können oder die sexuell diskriminierenden Charakter haben können, sind verboten. Ebenso ist der Aufruf kostenpflichtiger Inhalte oder die Nutzung kostenpflichtiger Angebote des Internets nicht gestattet. Eine Teilnahme an sogenannten Chats ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vorgesetzten zu dienstlichen Zwecken erlaubt.

Nicht gestattet ist es, den betrieblichen Internetzugang für elektronischen Handel (z.B Aktienhandel) für die Teilnahme an elektronischen Versteigerungen zu nutzen, insbesondere nicht während der Arbeitszeit. Die Erstellung oder Pflege privater oder kommerzieller Websites ist mit dem betrieblichen Internetzugang nicht gestattet. Für die private Internetnutzung gilt das Fernmeldegeheimnis.

5. Übertragung von sensiblen Daten
Die Übertragung von sensiblen, schutzwürdigen oder sonstigen Daten, deren Geheimhaltung im Firmeninteresse liegt über das Internet oder per E-Mail ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dies wird ausdrücklich angeordnet. Dienstliche Emails dürfen grundsätzlich nicht an private Emailadressen weiter geleitet werden.

6. Überwachung und Datenspeicherung
Es findet eine Speicherung eines Teil der Daten statt. Diese erfolgt allein zu folgenden Zwecken:
( ) Feststellung des Transfervolumens
( ) Feststellung der aufgerufenen Websites / Inhalte
( ) Analyse der privat aufgerufen Websites / Inhalte hinsichtlich der Vorgabe gem. Ziffer 4. dieser Richtlinie.

Die Datenspeicherung erfolgt für den Zeitraum von:

Nach Ablauf von 3 Wochen werden die Protokolldaten aller Internetzugriffe gelöscht.

Im Falle des Verdachts des Missbrauchs ist die betroffene Person vor jeder eventuellen arbeitsrechtlichen Maßnahme anzuhören, sofern dadurch im Falle eines strafrechtlich relevanten Verhaltens der Ermittlungszweck nicht gefährdet wird. Im Falle eines Missbrauchs ist zu Beweiszwecken eine längere Speicherung der missbräuchlich aufgerufenen IP-Adressen für die Dauer von 3 Monaten gestattet.

7. Folgen bei Zuwiderhandlung
Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Richtlinie können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere Abmahnungen oder Kündigungen. Der Arbeitgeber behält sich für jeden Verstoß gegen diese Richtlinien ausdrücklich arbeitsrechtliche Maßnahmen vor. Zudem behält sich der Arbeitgeber vor, in schwer wiegenden Einzellfällen strafrechtliche Schritte einzuleiten

Die Kenntnisnahme und Belehrung über die vorstehenden Regelungen wird hiermit bestätigt. Ich akzeptiere die vorstehenden Regelungen zur privaten Nutzung von Internet und Email nach den Maßgaben dieser Richtlinie, verpflichte mich, diese Vorgaben einzuhalten und bin damit einverstanden, dass im Rahmen meiner privaten Internetnutzung eine Datenspeicherung und Kontrolle nach den Maßgaben dieser Richtlinie erfolgt


Ort / Datum / Unterschrift des Mitarbeiters
Mitarbeiter/in

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