Dienstag, 3. Oktober 2023

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Krankmeldung

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Ihr Mitarbeiter gibt einen Krankenschein ab …

Aus der Abgabe eines Krankenscheins durch einen Ihrer Mitarbeiter, ergeben sich insbesondere zwei Aspekte:

1. Sie müssen (ggf. sehr kurzfristig) einen Ersatz finden / Dienstpläne umschreiben und eventuell Kollegen aus dem Frei holen

2. Es bedeutet aber auch, eine große finanzielle Belastung, denn als Arbeitgeber ist man zur Lohnfortzahlung für 6 Wochen verpflichtet (auch wenn man einen Teil davon von der Krankenkasse wiederbekommt – je nach gewähltem Tarif U2)

Was ist zu beachten?

Mit Beginn der Erkrankung ist der Mitarbeiter verpflichtet, Ihnen als Arbeitgeber unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zukommen zu lassen. Im Normall innerhalb von 3 Tagen – es können aber vertraglich auch andere Zeiträume vereinbart werden. Am besten Sie vereinbaren, dass er die AU am Tag der Krankschreibung telefonsich avisieren oder per Fax/Email an die entsprechende Person/Abteilung schicken muss. Schließlich müssen Sie Planungssicherheit haben.

Ist es dem Kranken nicht möglich oder zumutbar, dass er selbst die AU schickt oder anruft, so muss er eine Person beauftragen, die dies für ihn erledigt. Den Grund der Erkrankung muss der Arbeitnehmer nicht angeben, außer es handelt sich um eine ansteckende Krankheit oder eine Krankheit, die unter das Bundesseuchengesetz fällt (wie z.B. Salmonellen).

Hinweis 1: Eigentlich braucht der Arbeitnehmer bei einer Abwesentheit unter 3 Tagen keine AU – auch dies können Sie aber im Arbeitsvertrag regeln und verlangen, dass bereits ab dem ersten Tag eine AU zu erbringen ist.

Hinweis 2: Befindet sich der Mitarbeiter in stationärer Behandlung (Krankenhaus) oder nimmt er an einer Reha-Maßnahme teil, erhällt er üblicherweise keine AU, aber irgendeine andere Art der Bestätigung.

Hinweis 3: Kommt die Krankmeldung bzw. die AU nicht oder zu spät, kann man eine Abmahung aussprechen, die im Wiederholungsfall eine Kündigung rechtfertigt.

Krank im Urlaub

Wird ein Arbeitnehmer in seinem Urlaub krank, so sind die genommenen Urlaubstage für die Zeit der Krankmeldung gutzuschreiben. Er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.

Bei unbezahltem Urlaub verhält es sich anders – da der Arbeitnehmer keine Bezüge in der Zeit erhält, ist auch keine Lohnfortzahlung zu leisten. Hier gíbt es aber weitere Sonderfälle – bitte sprechen Sie dazu mit Ihrer Krankenkasse. Ausserdem können auch bei unbezahltem Urlaub individuelle Vereinbarungen zum Thema Krankheit getroffen werden.

Erkrankt Ihr Mitarbeiter im Ausland, muss er auch hier einen Arzt aufsuchen und sich eine Bescheinigung austellen lassen. Für die ggf. hohen Kosten der Übermittlung an den Arbeitgeber, muss der AG aufkommen. Weitere Besonderheiten dabei sind zu beachten. Da es hier eine sehr große Anzahl an unterschiedlichen Fällen gibt, wenden Sie sich bei Fragen bitte an die betroffene Krankenkasse.

Ist der Mitarbeiter wirklich krank?

Grundsätzlich ist der Mitarbeiter verpflichtet, alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Ausserdem muss er sich so verhalten, dass er schnellstmöglich wieder gesund wird. Haben Sie ggf. Zweifel daran, dass Ihr Mitarbeiter wirklich krank ist, haben Sie die Möglichkeit über die entsprechende Krankenkasse einen Gutachter einzuschalten.

Entgeltfortzahlung

Erst wenn der Arbeitnehmer mehr als 4 Wochen bei Ihnen beschäftigt war, hat er Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeldes bei Krankheit. Auch hier kommt es ggf. darauf an, was im Arbeitsvertrag dazu vereinbart wurde, bzw. was Tarifverträge vorschreiben.

Bitte beachten …

Da sich im Bereich der Sozialversicherungen immer wieder etwas tut (Gesetztesänderungen, hochrichterliche Urteile, etc.) müssen Sie stets die zum Zeitpunkt der Krankmeldung aktuellen Richtlinien beachten!

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