Ist eine Lohnsoftware in der Gastronomie sinnvoll?

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In der Gastronomie müssen neben dem Kochen und Servieren von Speisen und Getränke auch kaufmännische Aufgaben erledigt werden. Da die Aufgabenstellungen zunehmend komplexer werden, haben Gastronomen und Hoteliers immer weniger Zeit für ihr eigentliches Kerngeschäft.

Moderne Lohnsysteme erhöhen Wirtschaftlichkeit

Informationsverpflichtungen sowie die praktische Umsetzung gesetzlicher Anforderungen erfordern auch in der Gastronomie eine regelmäßige Beschäftigung mit Regelungen und Gesetzestexten. Bestimmte Regeln, die der Sicherheit von Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit dienen, sind vom Gesetzgeber festgelegt und > müssen beachtet werden.

Zu den relevanten Gesetzen zählen auch die Vorschriften über die Buchführung und Lohnbuchhaltung in der Gastronomie. Ohne eine moderne Lohn- und Gehaltssoftware kommt selbst ein kleines Café mit wenigen Mitarbeitern nicht mehr aus. Manuell erstellte Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind in Bereichen wie der Gastronomie und Hotellerie, wo Schichtdienst und Überstunden die Regel sind, gänzlich ineffizient und fehleranfällig. Dennoch ist es in kleineren Gastronomiebetrieben noch immer gängige Praxis, dass Mitarbeiter ihre Arbeitsstunden selbst in eine Excel-Tabelle eintragen.

Manche gastronomischen Betriebe versuchen, dem Problem Lohnbuchhaltung mit Outsourcing zu begegnen, indem das komplette Abrechnungsverfahren an externe Dienstleister ausgelagert wird. Diese Methode hat jedoch ihre Nachteile, die nicht zuletzt in höheren Kosten aufgrund aller mit der Übernahme der Lohnbuchhaltung verbundenen Abgaben und Nebenkosten resultieren. Damit in der Gastronomie wirtschaftlich gearbeitet werden kann, muss für eine übersichtliche Buchhaltung gesorgt werden. Effiziente Buchhaltungssoftwares, mit der Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt und Personaldaten gepflegt werden können, müssen darüber hinaus weitere wichtige Funktionen enthalten und beispielsweise eine genaue Kontenübersicht, einen Zugang zum Online-Banking sowie Schnittstellen mit dem Steuerberater bieten.

Eine moderne Lohnsoftware unterstützt Gastronome und Hoteliers bei der Lohnabrechnung, sorgt für Zeit- und Kostenersparnis und > erhöht Flexibilität und Transparenz (externer Link). Lohnprogramme von führenden Software-Herstellern sindgesetzlich immer auf dem aktuellsten Stand, sodass die Lohnbuchhaltung auch ohne Fachkenntnisse erledigt werden kann. Neben dem Erstellen von Abrechnungen übernimmt das System automatisch den Versand aller Meldungen. Die Anwendung ist einfach und intuitiv, gleichzeitig steht für Fragen ein Support durch ausgebildete Entgeltabrechner zur Verfügung.

Welche Funktionen muss eine Gehaltssoftware haben?

Zu den Funktionen des Lohnsystems zählen die Berücksichtigung aller Abwesenheiten sowie die automatische Erstellung und der Versand von Pflichtmeldungen an das Finanzamt, die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften. Aufgrund voranschreitender Digitalisierung stellt eine geeignete Lohnsoftware in der Gastronomie eine sinnvolle Investition dar. Moderne Lohn- und Gehaltssysteme bieten viele Anwendungs-Möglichkeiten.

Eine Softwarelösung, die speziell auf die Gastronomie zugeschnitten ist, spart Zeit und Kosten und erhöht gleichzeitig die unternehmerische Unabhängigkeit von
Steuerberatern und anderen Dienstleistern sowie von Stichtagen und Endgeräten. Da von Lohnbuchhaltungssystemen auch Gesetzesänderungen berücksichtigt werden, müssen sich die Anwender nicht mehr selbst um das Einpflegen neuer Regeln und Bestimmungen in ihre Software kümmern.

Im Personalbereich spielt vor allem die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) eine wichtige Rolle. Die Regelung besagt, dass sowohl die persönlichen Daten von Arbeitnehmern als auch Kunden- und Lieferantendaten geschützt werden müssen. Grundsätzlich gilt die DSGVO für alle Betriebe, die personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Kunden speichern und verarbeiten. In der europäischen Datenschutzgrundverordnung ist beispielsweise festgelegt, dass > personenbezogene Mitarbeiterdaten nur mit Einwilligung (externer Link) des Mitarbeiters und bei Vorliegen bestimmter Rechtsgrundlagen gespeichert werden dürfen.

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