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Es gibt unzählige Möglichkeiten
Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, einem Mitarbeiter mehr Nettolohn zu zahlen und dabei aber nicht den eigentlichen klassischen Bruttolohn zu erhöhen. Das hat natürlich insbesondere Einfluss auf die Sozialversicherungsabgaben für beide Parteien und die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer. Allerdings gehen die nachfolgend genannten Möglichkeiten aber auch nicht in die Rentenberechnung mit ein. Meist ist dem Mitarbeiter jedoch das Geld, welches er jetzt Monat für Monat zur Verfügung hat viel wichtiger, als bei der Rente ein paar Cent mehr zu haben. Welche Möglichkeiten gibt es?
Bitte informieren Sie sich aber stets über die gerade jeweils geltende Rechtslage und ggf. die Höhe der jeweiligen Pauschalen. Leider wird das immer mal geändert!
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Art der Zuwendung: Zusätzlich zum Bruttolohn
Steuer und Sozialabgaben: Sozialversicherungsfrei / Lohnsteuerfrei
Zahlungsmodus: zusätzlich zum Lohn
Dabei zu beachten: Man muss einen entsprechenden Nachweis über die Zeiten führen
Tipp: Man kann z.B. auch mit seinen Mitarbeitern vereinbaren, dass man diese Zuschläge bis zu einem bestimmten Maximalbetrag zahlt. Dieser sollte aber sinnvoll, erreichbar und angemessen sein (ca. 10% des Bruttolohns). Im Vertrag könnte es also heißen: „Es wird ein Zuschlag für geleistete Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit maximal in Höhe von € xxx gezahlt. Hierüber wird ein entsprechender Nachweis geführt. Darüber hinaus anfallende Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ist mit der Grundvergütung voll abgegolten.“ Der bezahlte Betrag muss aber in jedem Monat regelmäßig niedriger oder gleich dem tatsächlich berechneten Betrag sein. Ansonsten gibt es Ärger mit dem Finanzamt bzw. den Sozialversicherungsträgern. Formulieren und dokumentieren Sie das ganz sauber, dann wird es bei einer Betriebsprüfung auch keine Probleme geben. Beachten Sie bitte, dass Sie nämlich generell keine Pauschalzuschläge zahlen dürfen.
Pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse
Art der Zuwendung: Zusätzlich zum Bruttolohn (z.B. € 0,36 für die ersten 10 Kilometer – danach € 0,40 – bitte aber die aktuellen Sätze nachlesen/bei Ihrem Steuerberater erfragen)
Steuer und Sozialabgaben: Sozialversicherungsfrei / 15% pauschale Lohnsteuer
Zahlungsmodus: zusätzlich zum Lohn
Dabei zu beachten: Der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag wird allerdings bei der Werbungskostenpauschale (Lohnsteuerjahresausgleich) des Arbeitnehmers abgezogen
Geschenke (Pauschale für Sachbezüge)
Art der Zuwendung: Benzingutschein / Zeitungsabo / Monatskarte ÖPNV / Fitnessstudio / Wert € 44,00 (pro Monat)
Steuer und Sozialabgaben: Sozialversicherungsfrei / Lohnsteuerfrei
Zahlungsmodus: zusätzlich zum Lohn
Dabei zu beachten: Es muss ein monatlicher Gutschein mit der genauen Bezeichnung erstellt werden / Dabei darf man nicht den Wert des Gutscheins angeben, sondern z.B. Fitnessabo bei Studio xy für den Monat Mai 2012. Die Freigrenze darf dabei keinesfalls überschritten werden!
Urlaubsbeihilfe
Art der Zuwendung: Urlaubsbeihilfe pro Mitarbeiter und Jahr € 156,00 möglich / ist der MA verheiratet kommen nochmal € 104,00 dazu, für jedes Kind weitere € 52,00 – Bei einem Mitarbeiter mit Frau und 2 Kindern sind das immerhin gesamt € 364,00
Steuer und Sozialabgaben: Sozialversicherungsfrei / Lohnsteuerfrei – allerdings mit 25% Paschalsteuer + Soli durch den Arbeitgeber zu versteuern
Zahlungsmodus: zusätzlich zum Lohn
Dabei zu beachten: Die € 156,00 sind der Höchstbetrag! Man darf diesen keinesfalls überschreiten, allerdings aufteilen / Außerdem muss die Beihilfe zeitnahe um den Urlaub herum bezahlt werden
Waren aus dem eigenen Bestand
Art der Zuwendung: Waren (z.B. Getränke oder Lebensmittel) bis zu einem Wert von derzeit rund € 1.000,00 jährlich
Steuer und Sozialabgaben: Sozialversicherungsfrei / Lohnsteuerfrei
Zahlungsmodus: zusätzlich zum Lohn
Dabei zu beachten: Sie müssen die Verkaufspreise veranschlagen abzgl. eines Rabatts von 4%, außerdem sollten Sie alles gut dokumentieren
Überlassung eines Betriebshandys
Art der Zuwendung: Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Handys oder Smartphones oder Tablets / Übernahme aller Kosten dafür
Steuer und Sozialabgaben: Sozialversicherungsfrei / Lohnsteuerfrei
Zahlungsmodus: zusätzlich zum Lohn
Dabei zu beachten: Das Gerät und der Vertrag müssen zum Betriebsvermögen gehören und über diesen abgerechnet werden.
Zuschuss für einen privaten Internetanschluss
Art der Zuwendung: monatlich bis zu € 50,00 (bitte aktuell prüfen)
Steuer und Sozialabgaben: Sozialversicherungsfrei / 25% pauschale Lohnsteuer
Zahlungsmodus: zusätzlich zum Lohn
Dabei zu beachten: Der Arbeitnehmer muss eine Erklärung abgeben, wie hoch die Internetkosten durchschnittlich pro Monat sind / am besten bei einer Flatrate geeignet
Fehlgeldentschädigung
Art der Zuwendung: Bis zu € 16,00/Monat
Steuer und Sozialabgaben: Sozialversicherungsfrei / Lohnsteuerfrei
Zahlungsmodus: zusätzlich zum Lohn
Dabei zu beachten: nur bei Mitarbeitern, die auch tatsächlich mit Kassendienst beschäftigt sind (also z.B. im Service oder an einem Verkaufsstand – nicht aber für Köche)
Kinderbetreuung
Art der Zuwendung: Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung (für noch nicht schulpflichtige Kinder) in Kindergärten, bei Tagesmüttern, in Krippen und ähnlichen Einrichtungen
Steuer und Sozialabgaben: Sozialversicherungsfrei / Lohnsteuerfrei
Zahlungsmodus: zusätzlich zum Lohn
Dabei zu beachten: gut dokumentieren
Zusammenfassung
Wie Sie sehen, gibt es sehr viele Möglichkeiten, den Nettolohn einerseits zu erhöhen und die Belastungen für Arbeitnehmer und -geber zu verringern. Leider ändern sich immer mal wieder die Pauschalen, Beträge und Aufwandsentschädigungen. Bitte informieren Sie sich stets über die aktuellen Größen.
Schauen Sie sich zu diesem Thema doch einmal den Artikel zu Zielvereinbarungen und Möglichkeiten der variablen Gehaltsbestandteile an.
Links zum Thema Lohn-Optimierung
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