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Berechnung der Arbeitszeit
Wie berechnet man die tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit? In Verträgen wird meist eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart. Aus diesem Wert kann man entsprechend die tägliche und monatliche Arbeitszeit ableiten. Zur Berechnung braucht man ausserdem die Anzahl der vereinbarten Arbeitstage pro Woche (meist 5, jedoch manchmal auch 6). Bei Teilzeitkräften entsprechend weniger.
Tägliche Arbeitszeit
Diese lässt sich sehr einfach errechnen, indem man die wöchentliche Arbeitszeit laut Vertrag durch die Anzahl der Arbeitstage teilt. Sind also z.B. 41,25 Stunden vorgesehen bei einer 5-Tage-Woche so errechnet sich die tägliche Arbeitszeit wie folgt: 41,25 durch 5 = 8,25 (oder 8 Stunden und 15 Minuten – da ja 0,25 dezimal ausgedrückt ein Viertel ist, demnach also 1/4 von einer Stunde = 15 Minuten) täglich.
Übrigens: Die Arbeitszeit pro Tag muss natürlich nicht an allen Wochentagen gleich sein. Bei einer Wochenarbeitszeit von z.B. 38 Stunden könnte z. B. Montag, Dienstag, Freitag und Samstag 8 Stunden und am Sonntag nur 6 Stunden gearbeitet werden. > Download: Excel-Datei Berechnung Arbeitszeit und Stundenlohn [66 KB]
Der Wochenfaktor
Der Wochenfaktor wird auf der Basis von 400 Jahren gerechnet um so präzise wie möglich auch Schaltjahre mit einzubeziehen.
400 Jahre * 365 Tage/Jahr = 146.000 Tage
+ 100 Schalttage (die durch 4 teilbaren Jahre erhalten zusätzlich einen Schalttag)
– 4 Schalttage (die durch 100 teilbaren Jahre bekommen diesen Schalttag wieder weggenommen)
+ 1 Schalttag (bei den durch 400 teilbaren Jahren wird der Schalttag wieder zugefügt)
= 146.097 (Arbeitstage in 400 Jahren)
durch 400 Jahre
durch 12 Monate
durch 7 Tage
= 4,348125 (exakter Wochenfaktor)
gerundet: 4,348 oder auch 4,35
Monatliche Arbeitszeit
Um die Monatsarbeitszeit zu berechnen, multipliziert man einfach die Wochenarbeitszeit mit dem Wochenfaktor (siehe oben). Im ersten Beispiel also 41,25 (Wochenstunden) mal 4,35 (Wochenfaktor gerundet) = 179,4375 gerundet also 179,44 (also knapp 179 1/2 Sunden). > Download: Excel-Datei Berechnung Arbeitszeit und Stundenlohn [66 KB]
Berechnung des Stundenlohns (Mindestlohngesetz)
Die Berechnung des Stundenlohns finden Sie im Artikel > Mindestlohn
Zur Erinnerung: Gesetzliche Regelungen
Nach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag.
Das Arbeitszeitgesetz geht damit von einer regulären Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden aus. Bei einer 5-Tage-Woche wäre ebenfalls eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Wochenstunden möglich. Es könnten z. B. an 4 Tagen je 10 Stunden und an einem Tag 8 Stunden gearbeitet werden. Die max. Wochenarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wären 60 Stunden (6 Tage zu jeweils 10 Stunden). Das ist jedoch nur mit dem oben angesprochenem Ausgleich möglich.