Nichts tun hat Konsequenzen - Ihre Checkliste!
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Arbeitgeber, die den Bestimmungen aus dem Mindestlohngesetz nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann. Aus diesem Grund haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Sie unterstützen soll, die Bestimmungen des MiLoG 2015 einzuhalten.
1. Arbeitsverträge prüfen
+ Sind Ihre monatlichen Festgehälter in Höhe des Mindestlohns?
Überprüfen Sie hier insbesondere, ob besondere Vergütungsbestandteile fälschlicherweise zum Mindestlohn gezählt werden.
+ Betragen die stündlichen Arbeitslöhne mindestens 8,50 Euro?
Überprüfen Sie hier insbesondere, ob es bei Ihnen Angestellte gibt, die unter die Ausnahmeregelungen fallen.
+ Muss Tariflohn oberhalb von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden?
2. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
+ Dokumentieren Sie Beginn, Ende und Dauer des täglichen Arbeitseinsatzes Ihrer Angestellten?
Überprüfen Sie hier insbesondere, ob es bei Ihnen Angestellte gibt, die unter die Ausnahmeregelungen fallen.
+ Erfolgt die Aufzeichnung der Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag?
Beachten Sie, dass Sie die Arbeitszeitaufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren müssen.
+ Benutzen Sie bereits ein Zeiterfassungssystem?
Sie sollten sich unbedingt bestehende Systeme anschauen und über eine Anschaffung nachdenken, um den Zeitaufwand der Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten so gering wie möglich zu halten.
3. Beschäftigungsverhältnisse überdenken
+ Haben Sie viele Mini-Jobber beschäftigt?
Beachten Sie, dass Mini-Jobber seit dem 01.01.2015 höchstens 52,9 Stunden pro Monat arbeiten dürfen.
Überprüfen Sie, ob es sinnvoll ist, bestehende Mini-Jobs durch studentische Aushilfe zu ersetzen.
+ Gibt es bei Ihnen kurzfristig Beschäftigte?
Für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gilt seit dem 1.1.2015 eine Sonderreglung (befristet bis 31.12.2018), welche Versicherungsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung vorsieht.
4. Lohnzahlungstermine einhalten
+ Werden die Löhne Ihre Angestellte rechtzeitig abgerechnet?
Beachten Sie, dass die Zahlung spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Folgemonats gezahlt werden muss?
+ Werden Arbeitszeitkonten rechtzeitig durch bezahlte Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen?
Beachten Sie, dass alle Arbeitsstunden, die auf einem Arbeitszeitkonto erfasst werden, spätestens innerhalb von zwölf Monaten durch Freizeit oder Entgelt ausgeglichen oder vergütet werden müssen. Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, muss das Arbeitszeitkonto innerhalb eines Monats aufgelöst werden.