Nichts tun hat Konsequenzen - Ihre Checkliste!

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Arbeitgeber, die den Bestimmungen aus dem Mindestlohngesetz nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann. Aus diesem Grund haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Sie unterstützen soll, die Bestimmungen des MiLoG 2015 einzuhalten.

1. Arbeitsverträge prüfen

+ Sind Ihre monatlichen Festgehälter in Höhe des Mindestlohns?
Überprüfen Sie hier insbesondere, ob besondere Vergütungsbestandteile fälschlicherweise zum Mindestlohn gezählt werden.

+ Betragen die stündlichen Arbeitslöhne mindestens 8,50 Euro?
Überprüfen Sie hier insbesondere, ob es bei Ihnen Angestellte gibt, die unter die Ausnahmeregelungen fallen.

+ Muss Tariflohn oberhalb von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden?

2. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

+ Dokumentieren Sie Beginn, Ende und Dauer des täglichen Arbeitseinsatzes Ihrer Angestellten?
Überprüfen Sie hier insbesondere, ob es bei Ihnen Angestellte gibt, die unter die Ausnahmeregelungen fallen.

+ Erfolgt die Aufzeichnung der Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag?
Beachten Sie, dass Sie die Arbeitszeitaufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren müssen.

+ Benutzen Sie bereits ein Zeiterfassungssystem?
Sie sollten sich unbedingt bestehende Systeme anschauen und über eine Anschaffung nachdenken, um den Zeitaufwand der Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten so gering wie möglich zu halten.

3. Beschäftigungsverhältnisse überdenken

+ Haben Sie viele Mini-Jobber beschäftigt?
Beachten Sie, dass Mini-Jobber seit dem 01.01.2015 höchstens 52,9 Stunden pro Monat arbeiten dürfen.
Überprüfen Sie, ob es sinnvoll ist, bestehende Mini-Jobs durch studentische Aushilfe zu ersetzen.

+ Gibt es bei Ihnen kurzfristig Beschäftigte?
Für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gilt seit dem 1.1.2015 eine Sonderreglung (befristet bis 31.12.2018), welche Versicherungsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung vorsieht.

4. Lohnzahlungstermine einhalten

+ Werden die Löhne Ihre Angestellte rechtzeitig abgerechnet?
Beachten Sie, dass die Zahlung spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Folgemonats gezahlt werden muss?

+ Werden Arbeitszeitkonten rechtzeitig durch bezahlte Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen?
Beachten Sie, dass alle Arbeitsstunden, die auf einem Arbeitszeitkonto erfasst werden, spätestens innerhalb von zwölf Monaten durch Freizeit oder Entgelt ausgeglichen oder vergütet werden müssen. Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, muss das Arbeitszeitkonto innerhalb eines Monats aufgelöst werden.

Die Artikel in dieser Serie

  • Mindestlohn Ausnahmen

    Trotz der bundesweiten Einführung des MiLoG gibt es immer noch wenige Ausnahmen, die Ihnen in diesem Artikel erläutert werden. Zu den Beschäftigtengruppen, denen kein Mindestlohn gezahlt werden muss, zählen Jugendlich unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung,...

  • Mindestlohn Einführung

    Seit dem 1. Januar 2015 gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland das Mindestlohngesetz. Laut diesem Gesetz gilt nun für nahezu alle Arbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde.

  • Mindestlohn Dokumentationspflichten

    Die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten wurden im Zuge des MiLoGs verschärft um sicherzustellen, dass der Mindestlohn auch tatsächlich gezahlt wird.

  • Mindestlohn Anrechnung

    Grundsätzlich ist der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde der Brutto Arbeitslohn, demnach kommen für den Arbeitgeber noch Personalnebenkosten dazu. Viele Arbeitgeber zahlen neben dem laufenden Arbeitslohn auch noch besondere Vergütungsbestandteile,...

  • Mindestlohn Beschäftigungsverhältnisse überdenken?

    Insbesondere bei Mini-Jobbern (Verdienstgrenze sind 450 Euro pro Monat) gibt es Veränderungen zu beachten. Vor der Einführung des MiLoG am 1. Januar 2015 konnten diese 60 Stunden und mehr pro Monat arbeiten...

  • Nichts tun hat Konsequenzen - Ihre Checkliste!

    Arbeitgeber, die den Bestimmungen aus dem Mindestlohngesetz nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann.

  • Mindestlohn: Update ab 01.01.2020

    Ab 01.01.2020 gelten neue Sätze für den Mindestlohn. Hier finden Sie eine ganze Artikelserie zum Thema. Von einer Einführung, über Ausnahmen, Dokumentationspflichten, Anrechnung und vieles mehr. Auch ein Link zur korrekten Berechnung der Arbeitszeit (diese wird nämlich über einen Zeitraum von 400 Jahren berechnet) finden Sie hier...

  • Mindestlohn: Update ab 01.01.2021

    Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Ab 1. Januar 2021 wird der gesetzliche Mindeslohn erneut angepasst. Es wurden vier weitere Stufen beschlossen:...

  • Mindestlohn: Update Juli 2022

    Im Jahre 2015 wurde der Mindestlohn in Deutschland eingeführt und seitdem immer wieder in seiner Höhe angepasst. Wenn im Oktober 2022 der Mindestlohn auf € 12,00 pro Stunde angehoben wird, werden laut ver.di rund 8,6 Millionen Arbeitnehmer:innen davon profitieren.

Dieser Artikel entstand in Kooperation mit:

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