Mindestlohn: Update ab 01.01.2021

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Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Ab 1. Januar 2021 wird der gesetzliche Mindeslohn erneut angepasst. Es wurden vier weitere Stufen beschlossen:

ab 01.01.2021 Erhöhung auf € 9,50 brutto
ab 01.07.2021 Erhöhung auf € 9,60 brutto
ab 01.01.2022 Erhöhung auf € 9,82 brutto
ab 01.07.2022 Erhöhung auf € 10,45 brutto.

Hierzu sagte Bundesminister Hubertus Heil: "Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. Die vierstufige Erhöhung trägt dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern. Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben. Daher werden wir auf Grundlage der Mindestlohn-Evaluation Vorschläge machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn schnell weiter steigen kann." Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Geht man von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden aus, berechnet sich der Mingestlohn wie folgt:

Die korrekte Arbeitszeit - insbesondere die Berechnung der Monatsarbeitszeit richtet sich nach einem 400 Jahre Prinzip. Hier erfahren Sie, wie man > die Arbeitszeit korrekt berechnet.

Alles > Wissenswerte zum Thema Mindestlohn finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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