Zum 1. Januar 2020 wurde der Mindestlohn in Deutschland erneut angepasst. Der Stundensatz wurde erhöht auf € 9,35. Was bedeutet das für Sie? Es bedeutet zum einen, dass Sie Ihre Arbeitsverträge prüfen müssen. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, die ggf. weniger verdienen? Dann müssen Sie den Lohn entsprechend anpassen. Bei einer 40-Stunden Woche sind dies also mindestens € 1.620,67. (€ 9,35 x 40 Stunden x 52 Wochen / 12 Monate). Die Gerichte haben jedoch immer noch nicht geklärt, wie es sich bei "langen" Monaten verhält. Hier gibt es ja zum Teil 23 Arbeitstage und somit würde der Stundenlohn unter den Mindestlohn rechnerisch fallen. Hier erfahren Sie, wie man > die Arbeitszeit korrekt berechnet.
Achtung: Mini-Jobs
Bei Mini-Jobbern verhält es sich noch anders. Hier darf ja die Maximumgrenze von € 450,00/Monat nicht überschritten werden. Das bedeutet demnach im Umkehrschluss, dass Sie hier die Stundenanzahl für 2020 der entsprechenden Mitarbeiter senken müssen auf maximal 48 Stunden/Monat. (€ 450,00/€ 9,35)
Trotz der bundesweiten Einführung des MiLoG gibt es immer noch wenige Ausnahmen, die Ihnen in diesem Artikel erläutert werden. Zu den Beschäftigtengruppen, denen kein Mindestlohn gezahlt werden muss, zählen Jugendlich unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung,...
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland das Mindestlohngesetz. Laut diesem Gesetz gilt nun für nahezu alle Arbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde.
Die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten wurden im Zuge des MiLoGs verschärft um sicherzustellen, dass der Mindestlohn auch tatsächlich gezahlt wird.
Grundsätzlich ist der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde der Brutto Arbeitslohn, demnach kommen für den Arbeitgeber noch Personalnebenkosten dazu. Viele Arbeitgeber zahlen neben dem laufenden Arbeitslohn auch noch besondere Vergütungsbestandteile,...
Insbesondere bei Mini-Jobbern (Verdienstgrenze sind 450 Euro pro Monat) gibt es Veränderungen zu beachten. Vor der Einführung des MiLoG am 1. Januar 2015 konnten diese 60 Stunden und mehr pro Monat arbeiten...
Arbeitgeber, die den Bestimmungen aus dem Mindestlohngesetz nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann.
Ab 01.01.2020 gelten neue Sätze für den Mindestlohn. Hier finden Sie eine ganze Artikelserie zum Thema. Von einer Einführung, über Ausnahmen, Dokumentationspflichten, Anrechnung und vieles mehr. Auch ein Link zur korrekten Berechnung der Arbeitszeit (diese wird nämlich über einen Zeitraum von 400 Jahren berechnet) finden Sie hier...
Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Ab 1. Januar 2021 wird der gesetzliche Mindeslohn erneut angepasst. Es wurden vier weitere Stufen beschlossen:...
Im Jahre 2015 wurde der Mindestlohn in Deutschland eingeführt und seitdem immer wieder in seiner Höhe angepasst. Wenn im Oktober 2022 der Mindestlohn auf € 12,00 pro Stunde angehoben wird, werden laut ver.di rund 8,6 Millionen Arbeitnehmer:innen davon profitieren.