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Kündigung: Einführung
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Kündigung: Einführung

Die Themen im Personalbüro

Kündigungsfrist – Definition

„Die Kündigungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum zwischen Zugang einer Kündigung und dem Termin der dadurch bewirkten bzw. angestrebten Beendigung des geschlossenen Vertragsverhältnisses, […]“ Quelle: wikipedia

Gesetzliche Kündigungsfristen

Grundsätzlich können Kündigungsfristen zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber frei verhandelt werden bzw. sie werden durch Tarifverträge geregelt. Das BGB bestimmt jedoch Mindestfristen, die nicht unterschritten werden dürfen. Hat man in einem Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer unvorteilhaftere Regelung getroffen, so ist diese unwirksam. Somit gilt eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber erhöht sich diese Frist nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von

  • 2 Jahren auf 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  • 5 Jahren auf 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 8 Jahren auf 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 10 Jahren auf 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 12 Jahren auf 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 15 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 20 Jahren auf 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Beispiel

Am 2. April 2013 kann man noch zum 30. April noch kündigen (wenn der Mitarbeiter nicht länger als 2 Jahre im Betrieb beschäftigt war). Es ist häufig ein Irrglaube, dass man immer am 1. kündigen muss. (außer im Vertrag ist nicht 4 Wochen, sondern 1 Monat geregelt – dann sieht es anders aus.) Ist besagter Mitarbeiter zwischen 2 und 5 Jahre im Betrieb, muss allerdings bis zum 1. des Monats zum Monatsende gekündigt worden sein.

Merke:
Kündigungsfrist 4 Wochen = immer 28 Tage
Kündigungsfrist 1 Monat = bis zu 31 Tage

Kündigung in der Probezeit

Für die Probezeit ist gesetzlich verankert, dass es eine Mindestkündigungsfrist von 2 Wochen gibt – allerdings ohne festes Ende. Man kann also täglich die Kündigung zu einem Termin in 14 Tagen aussprechen.

Merke: Eine Probezeit darf maximal 6 Monate dauern!

Zusendung per Post

Die Zusendung einer Kündigung per Post ist eine sehr unsichere Sache, außer man hat genügend Zeit. Denn auch bei einem Einschreiben mit Rückschein gilt, dass die Kündigung erst dann zugegangen ist, wenn der Mitarbeiter diese bei der Post abgeholt hat (und nicht, wenn der Postbote die Benachrichtigung in den Briefkasten geworfen hat). Zu empfehlen ist immer eine persönliche Übergabe (ggf. mit Zeugen) oder das persönliche Einwerfen in den Briefkasten des Arbeitnehmers (mit 1-2 Zeugen). Auch unsere > Checkliste hilft Ihnen bei der besten Abwicklung einer Kündigung.

Ohne Gewähr

Alle Angaben ohne Gewähr. Zu den genannten Fällen gibt es selbstverständlich Ausnahmen. Bitte konsultieren Sie im Zweifel immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es geht ja nicht immer nur um die reinen Fristen, sondern auch um mögliche Abfindungen und ähnliches.

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Arbeitsverträge & Personalbüro

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