Im Interesse der Kosteneinsparungen und des Umweltschutzes werden heute viele Anlieferungen auf Mehrweg-Ladehilfsmitteln vorgenommen. Das wohl Bekannteste unter ihnen ist die Europalette: Wie der Name bereits zu erkennen gibt, ist diese Holzpalette speziell für den europäischen Markt geschaffen worden. Die Paletten sind bares Geld wert – aus diesem Grund müssen sie unbedingt von herkömmlichen Einwegpaletten unterschieden werden können. Außerdem sollte im eigenen Interesse der Gastronomen eine kurze Kontrolle des Palettenzustandes bei der Anlieferung erfolgen.
Universelles Ladehilfsmittel
Der Siegeszug der Europalette fand bereits in den 1960er Jahren statt und hat sehr unterschiedliche Gründe: Sie ist belastbar und universell einsetzbar, zudem ist sie durch ihre hohe Verbreitung fast in jedem Unternehmen, welches regelmäßig beliefert wird, vorhanden. Wird Ware angeliefert, kann gleich die passende Menge an Leerpaletten zurückgetauscht werden. Dadurch entstehen keine Verbindlichkeiten in Form von Palettenschulden beim Transportunternehmen und es müssen keine zusätzlichen Transporte durchgeführt werden. Dass die Paletten vor allem für den Lkw-Transport so geeignet sind, hängt mit den genau abgestimmten Maßen zusammen: Ein LKW darf auf deutschen Straßen maximal 2,55 Meter breit sein. Typischerweise realisieren die Hersteller dann eine Innenbreite von 2,44 Metern. Werden bei der Europalette die Maße von 1,2 Metern in der Länge und 0,8 Metern in der Breite berücksichtigt, zeigt sich die perfekte Flächennutzung: Entweder drei Paletten der Breite oder zwei Paletten der Länge nach können somit problemlos eingeladen werden. Die übrigen Zentimeter bieten einen Abstand zum Rangieren mit dem Gabelstapler. Damit nicht versehentlich Europaletten entsorgt werden, müssen sie aber von den Mitarbeitern einwandfrei identifiziert werden können:
- in Längsrichtung betrachtet, befindet sich auf dem rechten Eckklotz ein eingebranntes Oval mit dem Schriftzug „EUR“
- der mittlere Klotz kennzeichnet mit Länderkürzel und Code das Herstellungs- bzw. Reparaturunternehmen der Palette
- auf dem linken Eckklotz befindet sich ein Oval mit der Bezeichnung „EPAL“ der „European Pallet Association“
Diese Erkennungsmerkmale sollten sich gut eingeprägt und kontrolliert werden, denn leider sind heute immer noch gefälschte Paletten im Umlauf. Die Motivation rührt daher, dass der Wert einer Europalette über den Kosten für die Herstellung eines billigen Plagiates liegt. Außerdem sollte der Zustand der Ladehilfsmittel kontrolliert werden, sofern das möglich ist: Die Schwierigkeit besteht für den Gastronomen in der Praxis aber meist darin, jenen Zustand auch wirklich beurteilen zu können: Denn in der Regel ist die angelieferte Ware mit Schrumpffolie samt Palette so verpackt, dass ein Blick auf das Ladehilfsmittel kaum möglich ist. Ist das Ladegut vollflächig verteilt, dürfen die Paletten mit bis zu 2.000 Kilogramm belastet werden. Bei Transport und Lagerung dürfen sogar Stapel gebildet werden, die die unterste Palette mit bis zu 4.000 Kilogramm belasten. Das überstehen die Paletten selbstverständlich nur, wenn keine Beschädigungen vorliegen. Ist das Holz stark abgesplittert, liegen gar Nägel frei oder ist die Palette von Schimmel befallen, dürfen die Europaletten nicht mehr getauscht werden. Fehlende Blöcke oder Bretter verbieten eine weitere Verwendung natürlich ebenso. Eine Reparatur in Eigenregie ist übrigens nicht zulässig: Die Instandsetzung ist lizenzierten Betrieben vorbehalten, die die Konstruktionsbestimmungen der Paletten kennen. Denn so banal ein solches Ladehilfsmittel scheint: Nicht nur die zu verwendenden Nägel und Hölzer sind genormt, sogar das Nagelbild muss einer Vorgabe entsprechen. Auch die angepassten Bretter und Abrundungen an den Kanten haben ihren Sinn. Die Paletten können dadurch einfacher mit einem Gabelstapler aufgenommen werden. So sollten die Tauschpaletten also mit Nachsicht behandelt werden, um sie im Interesse der Umwelt und der Kostenreduktion noch lange nutzen zu können.
Links zum Thema Europalette
-> Tauschpaletten mit Bodenrahmen bei Kaisers + Kraft
-> EPAL – European Pallet Association
-> Palettentausch bei lkw-recht.de