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Der Bierliefervertrag

Bierliefervertrag Gastronomie

Der Bierliefervertrag

Der Bierliefervertrag oder heute eher gebräuchlich die Getränkeliefervereinbarung regelt den Bezug von Bier bzw. Getränken im Allgemeinen zwischen einem Gastronomen und einer Brauerei bzw. Getränkeherstellers. In diesem Vertrag wird eine Abnahmeverpflichtung des Gastronomen definiert – im Gegenzug erhält dieser eine finanzielle Unterstützung (Kredit, Finanzierung des Inventars etc.).

Das Darlehen wird über einen erhöhten Bezugspreis der Getränke wieder zurückgeführt. Überlegen Sie sich gut, ob Sie sich so eng binden wollen. Manchmal kann es deutlich vorteilhafter sein, ein breit gefächertes Angebot zu haben und dies wäre mit der Exklusivität einer Brauerei nicht gegeben.

Da die EU vieles zu diesem Thema neu geregelt hat, sollte man insbesondere ältere Verträge ggf. von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Zu feste „Knebelverträge“ können sogar sittenwidrig und damit (in Teilen) ungültig sein! So sind Verträge, die länger als 12 oder 15 Jahre laufen und eine Exklusivitätsklausel beinhalten, meist als sittenwidrig anzusehen!

Welche Punkte werden mehrheitlich geregelt?

  • Exklusivität der Abnahme
  • Mindestabnahmemenge (pro Jahr in Hektolitern)
  • Laufzeit
  • Bonus-Malus-Regelungen (was passiert bei Über-/Unterschreitung) der Mindestabnahme (siehe unten)
  • Wie wird der Kredit zudem abgesichert? (Sicherungsübereignung/persönliche Haftung des Gastronoms)

Was sollten Sie beachten?

  • Lassen Sie sich Angebote von mehreren Produzenten/Brauereien machen und vergleichen Sie die Konditionen.
  • Gibt es noch andere Wege der Finanzierung? (Bank, Privatkredit)
  • Entspricht die Laufzeit maximal der Laufzeit Ihres Pachtvertrages?
  • Die Laufzeit des Bierliefervertrags sollte in jedem Fall nicht länger als 10 Jahre sein!
  • Können Sie das Darlehen auch frühzeitiger ablösen?
  • Wenn ja, entsteht eine Vorfälligkeitsentschädigung?
  • Müssen Sie die Produkte des Vertragspartners exklusiv abnehmen?
  • Müssen auch zukünftige Produkte aufgenommen werden?
  • Ist die Mindestabnahmemenge realistisch und dem Betrieb angepasst?
  • Ist eine Bonus-Malus-Regelung getroffen und wie sieht diese aus? (siehe unten)
  • Welche weiteren Sicherheiten müssen Sie leisten und sind diese angemessen?
  • Werden Ihnen Vorschriften in Bezug auf Öffnungszeiten oder Konzept gemacht?
  • Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein im Bierliefervertrag

In den vergangenen Jahren hat das Thema Nachhaltigkeit in der Gastronomie stark an Bedeutung gewonnen. Daher entscheiden sich immer mehr Gastronomen dafür, nicht nur auf den Preis und die Konditionen zu achten, sondern auch auf die Umweltverantwortung und Nachhaltigkeitspraktiken ihrer Lieferanten.

Es könnte für Sie von Interesse sein, im Bierliefervertrag Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen:

  1. Herkunft der Zutaten: Einige Brauereien beziehen ihre Zutaten lokal und fördern damit die lokale Wirtschaft.
  2. Produktionsverfahren: Brauereien könnten nachhaltige Brauverfahren anwenden oder erneuerbare Energien in ihrem Betrieb nutzen.
  3. Verpackung: Wie umweltfreundlich ist die Verpackung? Gibt es ein Pfandsystem?
  4. Transport: Ist der Transport CO₂-neutral? Werden emissionsarme Fahrzeuge verwendet?

Durch die Aufnahme von Nachhaltigkeitsklauseln in den Vertrag können Sie sicherstellen, dass Sie Produkte beziehen, die Ihren ökologischen und sozialen Standards entsprechen.

Bonus-Malus-Regelung im Bierliefervertrag: Was ist das?

Die Bonus-Malus-Regelung in einem Bierliefervertrag ist ein leistungsorientiertes Instrument, das in vielen Branchen eingesetzt wird, insbesondere im Bier- und Getränkevertrieb. Es dient dazu, sowohl Anreize für positive Leistungen zu setzen als auch Sanktionen für nicht erfüllte Vertragsbedingungen zu verhängen.

  1. Bonus: Hierbei handelt es sich um einen Anreiz oder eine Belohnung, die einem Gastronomen gewährt wird, wenn bestimmte Vertragsziele übertroffen werden. Beispielsweise kann eine Brauerei einem Gastronomen einen finanziellen Bonus oder zusätzliche Vergünstigungen bieten, wenn er eine festgelegte Mindestabnahmemenge übersteigt. Ein Bonus könnte in Form von Rabatten, zusätzlichen Produkten oder anderen Vorteilen gewährt werden.
  2. Malus: Das Gegenteil des Bonus. Es handelt sich hierbei um eine Strafe oder einen finanziellen Nachteil, den der Gastronom erleidet, wenn er die im Vertrag festgelegten Mindestmengen nicht erfüllt. Der Malus wird oft in Form eines festen Betrags pro nicht abgenommenem Hektoliter oder als Prozentsatz des Gesamtwertes der fehlenden Menge festgelegt.

Wann kommt eine Bonus-Malus-Regelung zur Anwendung?

Die Regelung tritt in Kraft, sobald die tatsächliche Abnahmemenge am Ende eines definierten Zeitraums (z. B. jährlich) überprüft wird. Wenn die tatsächliche Menge die vertraglich vereinbarte Mindestmenge übersteigt, wird der Bonus gewährt. Liegt sie darunter, wird der Malus fällig.

Warum wird diese Regelung genutzt?

Diese Regelung bietet beiden Parteien des Bierliefervertrags Vorteile:

  • Für Brauereien/Getränkehersteller stellt sie sicher, dass ihre Produkte in der erwarteten Menge abgenommen werden, und motiviert den Gastronomen, sich an den Vertrag zu halten.
  • Für Gastronomen kann sie finanzielle Anreize bieten, die sie dazu motivieren, mehr Produkte von einem bestimmten Lieferanten zu beziehen.

Risiken und Überlegungen

Es ist wichtig, dass Gastronomen die Bedingungen und potenziellen Kosten einer Bonus-Malus-Regelung vollständig verstehen. Ein zu hoher Malus kann finanziell belastend sein, wenn die Mindestabnahme unerwartet nicht erreicht wird. Es ist auch wichtig, realistische Ziele zu setzen und sicherzustellen, dass die Abnahmemengen tatsächlich den Geschäftsanforderungen entsprechen.

Eine Bonus-Malus-Regelung kann für beide Parteien von Vorteil sein, vorausgesetzt, sie ist fair und transparent gestaltet. Es ist entscheidend, alle Details des Bierliefervertrags zu verstehen und gegebenenfalls Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Regelung im besten Interesse des Geschäfts ist.

FAQ zum Thema Bierliefervertrag und Bonus-Malus-Regelung

Was bedeutet Malus?

Malus bezeichnet im Rahmen einer Bonus-Malus-Regelung den negativen Aspekt, bei dem im Fall einer Untererfüllung der vertraglich festgelegten Mengen eine Strafzahlung fällig wird.

Wie kann ich feststellen, ob mein Bierliefervertrag sittenwidrig ist?

Um festzustellen, ob ein Bierliefervertrag sittenwidrig ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Besonders bei älteren Verträgen oder sehr langen Laufzeiten mit Exklusivitätsklauseln ist Vorsicht geboten.

Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn ich mit den Leistungen der Brauerei nicht zufrieden bin?

Die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung und die damit verbundenen Bedingungen sollten im Bierliefervertrag festgelegt sein. Es ist wichtig, diesen Punkt vor Vertragsunterzeichnung zu klären.

Was passiert, wenn ich die Mindestabnahmemenge meines Bierliefervertrages nicht erreiche?

Nichterfüllung der Mindestabnahmemenge kann zu Malus-Zahlungen führen, wie im Vertrag festgelegt. Details und Beträge variieren je nach Vertragsgestaltung.

Wie finde ich die beste Brauerei oder den besten Getränkehersteller für mein Geschäft?

Es ist ratsam, Angebote von mehreren Produzenten oder Brauereien einzuholen und die Konditionen, Produktqualität und -vielfalt, sowie eventuelle Nachhaltigkeitspraktiken zu vergleichen. Feedback von anderen Gastronomen oder Kundenbewertungen können ebenfalls hilfreich sein.

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