Brandschutzbeauftragter
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Wann brauchen Sie einen Brandschutzbeauftragten?
Sie brauchen einen BSB
- aufgrund baurechtlicher Bestimmungen,
- aufgrund gesetzlicher Regelungen einzelner Bundesländer
- aus versicherungsrechtlichen Gründen,
- bei bestimmten Gefährdungen
- oder bei bestimmten Betriebsgrößen
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Der Brandschutzbeauftragte dient als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Zu seinen beratenden Aufgaben gehört z.B.:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz