Betriebsunfall - das kann jedem passieren
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Ein Unfall ist passiert - was tun?
Grundsätzlich müssen alle Unfälle im Betrieb (inkl. Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitstelle), die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen bzw. zum Tod des Verunfallten führten (was wir uns alle natürlich niemals wünschen) innerhalb von 3 Tagen an die Berufsgenossenschaft BGN gemeldet werden.
Tragen Sie jeden Unfall - wenn er auch noch so klein sein mag (z.B. kleine Schnittverletzungen) in das Unfallbuch ein (Übrigens: Dieses muss 5 Jahre aufgehoben werden)
Auf der entsprechenden > Seite der BGN (extern) brauchen Sie nur Ihre Postleitzahl einzugeben und Sie finden die für Sie zuständige Bezirksverwaltung und erhalten den Download-Link für eine Unfallanzeige sowie zu Anmerkungen und Hilfestellungen dazu.
Von der Unfallanzeige erhalten: 2 Exemplare die Berufsgenossenschaft / 1 Exemplar das Gewerbeaufsichtsamt / 1 Exemplar der Betrieb / (1 Exemplar der Betriebsrat) und auf Wunsch auch der Mitarbeiter.
Eine > Broschüre (extern) der Berufsgenossenschaft gibt Hilfestellung bei der Frage, was bei/nach einem Unfall genau zu tun ist.
Sie sind vermutlich durch die Eingabe einer der folgenden Begriffe auf dieser Fachseite von www.g-wie-gastro.de gelandet: gastronomie, gastgewerbe, restaurant, arbeitsschutz, unfall meldung, unfallanzeige, bgn, betriebsunfall, unfall kueche, unfall passiert was tun, oder einen ähnlichen Begriff. Ich hoffe, Sie sind fündig geworden.