Zum Inhalt springen
Startseite » Betriebsunfall – das kann jedem passieren

Betriebsunfall – das kann jedem passieren

Betriebsunfall

In der lebhaften Welt der Gastronomie, in der sich alles um Service, Geschmack und Zufriedenheit dreht, ist Sicherheit möglicherweise nicht das erste Thema, das einem in den Sinn kommt. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung. Ein Betriebsunfall kann nicht nur erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, sondern auch das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter und den Ruf Ihres Unternehmens beeinträchtigen. Daher ist es von größter Wichtigkeit, sowohl vorbereitet zu sein, falls ein Unfall passiert, als auch proaktive Maßnahmen zur Vermeidung solcher Vorfälle zu ergreifen.

Definition eines Betriebsunfalls

Was ist ein Betriebsunfall?
Ein Betriebsunfall ist ein Unfall, der sich während der Arbeitszeit oder im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignet. Dies schließt Unfälle ein, die sich auf dem Arbeitsplatz, während der Arbeitspausen oder auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit ereignen.

Unterscheidung zwischen Betriebsunfall und anderen Unfalltypen:
Während ein Betriebsunfall direkt mit der Arbeit verbunden ist, gibt es auch andere Unfallarten, wie z.B. Freizeitunfälle, die sich außerhalb der Arbeitszeit und ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit ereignen.

Sofortmaßnahmen bei einem Betriebsunfall

Unfälle geschehen oft unerwartet, und in solchen Momenten ist schnelles und effizientes Handeln gefragt.

Erste Hilfe leisten und Notruf absetzen
Das Wohlergehen des verletzten Mitarbeiters hat oberste Priorität. Wenn nötig, sollte sofort die 112 gewählt werden. Parallel dazu sollten grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen werden – natürlich nur, soweit es das eigene Wissen und die eigenen Fähigkeiten zulassen.

Sicherung des Unfallortes
Um weitere Verletzungen oder Schäden zu verhindern, sollte der Unfallort umgehend gesichert werden. Dies kann bedeuten, dass gefährliche Maschinen ausgeschaltet oder Flüssigkeiten, die zu einem Sturz geführt haben könnten, entfernt werden.

Benachrichtigung der zuständigen Personen
Sobald die unmittelbare Gefahr gebannt ist, sollten Vorgesetzte oder andere zuständige Personen im Unternehmen informiert werden. Sie können dann entsprechende Schritte einleiten, wie z.B. die Meldung des Unfalls oder die Organisation weiterer Hilfe.

Meldepflicht bei Betriebsunfällen

Wann ist ein Betriebsunfall meldepflichtig?
Grundsätzlich muss ein Betriebsunfall (inkl. Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle), die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen oder zum Tod des Verunfallten führten, innerhalb von 3 Tagen an die Berufsgenossenschaft BGN gemeldet werden.

Fristen und Zuständigkeiten:
Sobald festgestellt wird, dass ein Betriebsunfall meldepflichtig ist, muss er innerhalb von drei Tagen der Berufsgenossenschaft BGN gemeldet werden. Es ist ratsam, sich unverzüglich nach dem Unfall an die BGN zu wenden, um alle notwendigen Informationen und Anleitungen zu erhalten.

Meldepflicht bei Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle:
Wegeunfälle, also Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ereignen, gelten ebenfalls als Betriebsunfälle und sind daher meldepflichtig, sofern sie die oben genannten Kriterien erfüllen.

Das Unfallbuch: Warum und wie?

Bedeutung und Zweck des Unfallbuches
Das Unfallbuch ist ein wichtiges Dokumentationsinstrument. Jeder noch so kleine Unfall sollte hier festgehalten werden, auch wenn er nicht meldepflichtig ist. Dies hilft, wiederkehrende Risiken zu identifizieren und geeignete präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Welche Unfälle sollten eingetragen werden?
Grundsätzlich sollte jeder Unfall, egal wie geringfügig, im Unfallbuch dokumentiert werden. Dies schließt kleine Schnittverletzungen, Verbrennungen oder Stürze mit ein.

Aufbewahrungsfrist und Datenschutz
Das Unfallbuch muss für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die darin enthaltenen personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

Meldung an die Berufsgenossenschaft BGN

Schritte zur Meldung eines Unfalls bei der BGN:
Der erste Schritt besteht darin, die zuständige Bezirksverwaltung der BGN über deren Webseite zu lokalisieren. Durch Eingabe der Postleitzahl wird man direkt zur zuständigen Stelle weitergeleitet.

Wie und wo die zuständige Bezirksverwaltung gefunden wird:
Die BGN-Webseite bietet ein einfaches Tool zur Lokalisierung der zuständigen Bezirksverwaltung. Hier müssen Gastronomen nur ihre Postleitzahl eingeben.

Downloads und Unterstützungsangebote der BGN:
Die BGN stellt verschiedene Ressourcen zur Verfügung, darunter ein Formular für die Unfallanzeige sowie Anmerkungen und Hilfestellungen dazu. Es ist wichtig, die Anweisungen sorgfältig zu befolgen und alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Nach dem Login in das Mitgliedskonto können Sie die Unfallmeldung auch digital einreichen.

Verteilung der Unfallanzeige

An wen müssen welche Exemplare der Unfallanzeige gehen?
Wenn ein Betriebsunfall gemeldet wird, ist es nicht nur wichtig, die Berufsgenossenschaft BGN zu informieren, sondern auch verschiedene Exemplare der Unfallanzeige zu verteilen. Diese Verteilung sieht typischerweise so aus:

  • Berufsgenossenschaft (BGN): Hier gehen in der Regel zwei Exemplare der Unfallanzeige hin.
  • Gewerbeaufsichtsamt: Diesem Amt wird ein Exemplar der Unfallanzeige zugesandt.
  • Der Betrieb selbst: Auch der Betrieb sollte ein Exemplar der Unfallanzeige für seine Unterlagen behalten.
  • Betriebsrat (falls vorhanden): Sollte ein Betriebsrat existieren, erhält dieser ebenfalls ein Exemplar.
  • Der Mitarbeiter: Auf Wunsch kann auch der verunfallte Mitarbeiter ein Exemplar der Unfallanzeige erhalten.

Tipps und Best Practices

Wie können Unfälle vermieden werden?
Prävention ist immer der beste Weg, um Unfälle zu vermeiden. Einige Tipps zur Vorbeugung von Unfällen in gastronomischen Betrieben sind:

  • Regelmäßige Sicherheitstrainings: Alle Mitarbeiter sollten in regelmäßigen Abständen Sicherheitstrainings erhalten. So sind sie stets über die besten Verfahren und Praktiken informiert.
  • Klare Beschilderung: In Bereichen, in denen ein erhöhtes Risiko besteht (z.B. rutschige Böden), sollten klare Warnschilder aufgestellt werden.
  • Regelmäßige Überprüfungen der Ausrüstung: Geräte und Maschinen sollten regelmäßig auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Aushänge Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe, Notfallnummern als PDF kostenlos zum Download

Einfach auf das gewünschte Bild klicken und die PDF wird heruntergeladen.

Verhalten bei Unfällen Aushang
Aushang Erste Hilfe Maßnahmen PDF
Notfallnummern

Fazit und Abschluss

In der Gastronomie dreht sich alles um Service und das Wohl der Gäste, aber es ist genauso wichtig, das Wohl der Mitarbeiter im Auge zu behalten. Ein sicherer Arbeitsplatz schützt nicht nur das Personal, sondern verhindert auch Betriebsunterbrechungen und finanzielle Verluste. Es ist daher von größter Bedeutung, sowohl proaktiv als auch reaktiv zu handeln, um sowohl Unfälle zu verhindern, als auch, wenn sie auftreten, richtig darauf zu reagieren.