Arbeitschutz im Restaurant und der Küche
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Arbeitschutz ist wichtig!
Leider nimmt der Arbeitsschutz häufig in der beruflichen Praxis eine eher untergeordnete Stellung ein. Dabei kann durch eine Vielzahl von Maßnahmen dazu beigetragen werden, den Arbeitsplatz sicherer zu machen. Nicht zuletzt sollte man als Unternehmer mal überlegen, wie viele Ausfälle durch unnötige Verletzungen entstehen (und dadurch natürlich Kosten). Im einfachsten Falle handelt es sich dabei nur um Schnittverletzungen durch den unsachgemäßen Umgang mit einem Messer - im schlechtesten Falle um ernsthafte Verletzungen oder sogar zu Todesfällen!
Nehmen Sie sich also ausreichend Zeit für das Thema Arbeitsschutz und die nachfolgenden Schritte. Sie werden sehen, dass Sie nachher deutlich weniger Unfälle zu verzeichnen haben!
1. Sie erstellen eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebes
2. Sie erstellen die notwendigen Betriebsanweisungen
3 Sie führen Schulungen im Bereich des Arbeitschutzes durch
1 Gefährdungsbeurteilung
Nicht nur der Gesetzgeber verlangt, dass der Arbeitgeber "... durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind." (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Es sollte jedem verantwortungsvollen Arbeitgeber auch ein inneres Bedürfnis sein, dass seine Mitarbeiter ordentlich geschult und in die Arbeitsprozesse eingewiesen sind. Ebenso dass die Mitarbeiter einen sicheren Arbeitsplatz haben und die Gesundheit zu keiner Zeit gefährdet ist. Damit nimmt die Gefährdungsbeurteilung eine ganz zentrale Stelle im Bereich des Arbeitschutzes ein.
Zu diesem Zweck muss der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung seines Betriebs vornehmen, um die tatsächlichen Verhältnisse des Betriebes zunächst festzustellen. Anschließend sollen daraus alle Maßnahmen abgeleitet werden, die für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz notwendig sind.
Ich habe Ihnen hierzu drei Links zusammengestellt (alle führen zur Seite der Berufsgenossenschaft BGN):
> Übersicht aller Dokumente der BGN zum Thema Gefährdungsbeurteilung
> Gefährdungsbeurteilung für kleine Betriebe
2 Betriebsanweisungen
Nachdem eine Gefährdungsbeurteilung (GB) stattgefunden hat, müssen daraus die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet werden. Als ersten Schritt müssen Betriebsanweisungen zu den Punkten erstellt werden, die in der GB herausgearbeitet wurden.
In einer solchen Betriebsanweisung werden
- die Bezeichnung des Bereichs (z.B. der richtige Umgang mit Messern oder Gefahrenstoffen)
- die Zielgruppe
- die Gefahren für Mensch und Umwelt
- die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- das Verhalten im Gefahrenfall
- die erste Hilfe
- und die Entsorgung bzw. Instandhaltung dokumentiert.
Die Arbeitsanweisungen müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft und ggf. angepasst werden. Im besten Falle definiert man bereits zu Beginn, in welchem zeitliche Abstand eine Aktualisierung stattfinden soll.
Im nachfolgenden Download (Excel) habe ich Ihnen einige wichtige Betriebsanweisungen zusammengestellt, die Sie sehr leicht auf Ihren Betrieb anpassen und so eins zu eins übernehmen können. In der Datei finden Sie wiederum einen Link zu Vorlagen weiterer Betriebsanweisungen, die Sie vielleicht brauchen werden: > Betriebsanweisungen [298 KB]
Für den Einsatz von Hubwagen finden Sie bei Hubtechnik24 eine kostenlose Mustervorlage, die Sie individuell auf Ihre Firma anpassen können: Betriebsanweisung für Hubwagen.
3 Schulung und Prävention
Im besten Falle passiert kein Unfall in Ihrem Betrieb. Um dazu beizutragen, sollten Sie sich und Ihre Mitarbeiter ausreichend schulen und informieren - also präventiv tätig sein. Dazu finden Sie bei der Berufsgenossenschaft sehr gutes Informationsmaterial: >Berufsgenossenschaft BGN Bereich Prävention
Ist ein Unfall geschehen ...
... sehen Sie hierzu bitte die entsprechenden > Informationen.
Achtung ... es drohen Strafen
Sollten Sie die Arbeitsschutzvorschriften nicht beachten, können empfindliche Strafen drohen. Auf > bussgeld-info finden Sie einen Überblick wie hoch diese sein können.
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